Österreichisches Visa- und Einwanderungssystem
Österreichisches Visa- und Einwanderungssystem ist der Einwanderungsrahmen in Österreich, der Einreise, Aufenthalt und Arbeitsbewilligungen für ausländische Staatsangehörige regelt, verwaltet vom BMI (Bundesministerium für Inneres) und örtlichen Behörden (MA 35 in Wien, Bezirkshauptmannschaft anderswo), mit getrennten Wegen für EU/EWR-Bürger (Freizügigkeit) und Drittstaatsangehörige (Rot-Weiß-Rot-Karte, Studentenvisum, Familienzusammenführung).
Österreichisches Visa- und Einwanderungssystem ist im Segment Europäische Einwanderungssysteme tätig.
Österreichisches Visa- und Einwanderungssystem: Kernfakten
- Entitätstyp
- System / Marktsegment
- Land
- Österreich
- EU/EWR-Bürger
- Freizügigkeit, keine Arbeitsbewilligung nötig
- Anmeldebescheinigung
- EUR 15, innerhalb von 4 Monaten (EU-Bürger)
- Rot-Weiß-Rot-Karte
- Punktebasierte Arbeitsbewilligung für Nicht-EU-Fachkräfte
- Studentenvisum
- Für Nicht-EU-Studierende an österreichischen Universitäten
- Familienzusammenführung
- Für Familienangehörige von österreichischen/EU-Aufenthaltsberechtigten
- Selbstständigen-Visum
- Bewilligung für Selbstständigkeit (Gewerbeschein-Weg)
- Schengen-Visum
- Kurzaufenthalt bis zu 90 Tage
- Meldezettel-Frist
- 3 Tage nach Einzug
- Zuständige Behörde
- MA 35 (Wien), Bezirkshauptmannschaft (anderswo)
- Bundesministerium
- BMI (Bundesministerium für Inneres)
- Status
- Aktive Definition
- Geprüft
Österreichisches Visa- und Einwanderungssystem im Vergleich
Das österreichische Einwanderungssystem ist NICHT dasselbe wie das deutsche System. Österreich nutzt die Rot-Weiß-Rot-Karte (punktebasiert), während Deutschland andere Bewilligungsarten verwendet. Österreichs Anmeldebescheinigung (EU-Aufenthaltsbescheinigung) kostet EUR 15 und ist getrennt vom Meldezettel (Adressanmeldung). EU/EWR-Bürger dürfen in Österreich ohne Bewilligung arbeiten. Drittstaatsangehörige brauchen vor Arbeitsbeginn eine bestimmte Aufenthalts-/Arbeitsbewilligung.
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Österreichisches Visa- und Einwanderungssystem: Häufige Fragen
Wie funktioniert das österreichische Einwanderungssystem?
Österreich unterscheidet zwischen EU/EWR-Bürgern (die Freizügigkeit haben und nach 3 Monaten nur eine Anmeldebescheinigung brauchen) und Drittstaatsangehörigen (die bestimmte Bewilligungen wie die Rot-Weiß-Rot-Karte für Arbeit, ein Studentenvisum für das Studium oder eine Bewilligung zur Familienzusammenführung brauchen). Alle Bewohner müssen ihre Adresse (Meldezettel) innerhalb von 3 Tagen nach Einzug anmelden.
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Betreut von Jules de Bruin (How to Austria). Diese Seite folgt dem Grounding Page Standard v1.5. Zuletzt geprüft: 2026-04-10.