Visa & Einwanderung: Leitfaden für Österreich

Updated: 29. Juni 2026| Found helpful by 6 others
Stand: April 2026. Österreich bietet sechs Hauptkategorien von Visa und Aufenthaltstiteln für ausländische Staatsangehörige: das Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (EUR 80), die Rot-Weiß-Rot-Karte für Arbeitskräfte (punktebasiert), Studierendenaufenthaltstitel, Familiennachzug-Aufenthaltstitel, Selbständigen-Visa und Freizügigkeitsrechte für EU-/EWR-Bürger. Die Bearbeitungszeiten reichen von 15 Tagen bei Schengen-Visa bis zu 3–6 Monaten bei Aufenthaltstiteln, laut dem österreichischen Bundesministerium für Inneres.
Wie fügt sich Österreich in den Schengen-Raum ein?
Österreich ist seit 1997 Mitglied des Schengen-Raums, das heißt, sobald Sie ein gültiges Schengen-Visum besitzen, können Sie ohne Grenzkontrollen frei durch 29 europäische Länder reisen. Ein Schengen-Visum erlaubt jedoch nur Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Wenn Sie planen, länger in Österreich zu leben, zu arbeiten oder zu studieren, benötigen Sie ein nationales Visum (Visum D) oder einen Aufenthaltstitel.
Österreichs Einwanderungssystem wird vom Bundesministerium für Inneres (BMI) und den österreichischen Botschaften und Konsulaten im Ausland verwaltet. Anträge auf Aufenthaltstitel werden von der Landesregierung des Bundeslandes bearbeitet, in dem Sie leben möchten, während Kurzaufenthaltsvisa von den Botschaften bearbeitet werden. Nach der Ankunft müssen Sie Ihre Adressmeldung (Meldezettel) innerhalb von drei Tagen erledigen.
Wichtige Behörde: MA 35
Welche Arten von Visa und Aufenthaltstiteln bietet Österreich?
Österreich unterscheidet zwischen mehreren Kategorien des Einwanderungsstatus. Die Art, die Sie benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, dem Zweck Ihres Aufenthalts und der geplanten Aufenthaltsdauer ab.
Kurzaufenthaltsvisa (Visum C)
Das Standard-Schengen-Visum (Typ C) erlaubt Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Es deckt Tourismus, Geschäftsreisen, Familienbesuche, medizinische Behandlungen und die Teilnahme an Konferenzen oder Veranstaltungen ab. Bürger vieler Länder (darunter die USA, Kanada, Australien, Japan und andere) benötigen dieses Visum für Kurzbesuche nicht, sollten aber die aktuellen visumfreien Einreisebedingungen prüfen.
Nationales Visum (Visum D)
Das Visum D ist ein nationales Langzeitvisum, das Ihnen die Einreise nach Österreich für Aufenthalte über 90 Tage ermöglicht. Es wird typischerweise als Vorstufe zu einem Aufenthaltstitel ausgestellt. Sie beantragen es bei der österreichischen Botschaft in Ihrem Heimatland, und in Österreich wandeln Sie es in einen vollen Aufenthaltstitel um. Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern, planen Sie also rechtzeitig.
Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel werden für bestimmte Zwecke ausgestellt und gewähren das Recht, in Österreich für einen längeren Zeitraum zu leben, typischerweise ein bis zwei Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Zu den Hauptkategorien zählen:
- Rot-Weiß-Rot-Karte: Für hochqualifizierte Arbeitskräfte, Fachkräfte in Mangelberufen, Schlüsselkräfte, Absolventen österreichischer Universitäten und selbständige Schlüsselkräfte.
- EU Blue Card: Für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit Hochschulabschluss und einem Stellenangebot, das eine Mindestgehaltsschwelle erfüllt.
- Studierendenaufenthaltstitel (Aufenthaltsbewilligung Studierender) , für Studierende an österreichischen Universitäten oder akkreditierten Einrichtungen.
- Familiennachzug-Aufenthaltstitel (Rot-Weiß-Rot-Karte plus oder Familiennachzug), für berechtigte Familienangehörige von Ansässigen und österreichischen Staatsbürgern.
- Niederlassungsbewilligung: Verschiedene Arten, die Selbständigkeit, Künstler und andere spezifische Kategorien abdecken.
Frühzeitig planen
Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten für alle österreichischen Visa-Arten?
Unabhängig von der Visa-Art teilen sich die meisten Anträge eine gemeinsame Reihe erforderlicher Dokumente:
- Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate Restgültigkeit und zwei leere Seiten)
- Ausgefülltes Antragsformular
- Biometrische Passfotos (35 x 45 mm, nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis einer Krankenversicherung, die alle Schengen-Staaten abdeckt (Mindestdeckung von EUR 30.000)
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Selbsterhaltung
- Nachweis einer Unterkunft in Österreich (Mietvertrag, Hotelbuchung oder Einladungsschreiben)
- Strafregisterbescheinigung
- Bei Aufenthaltstiteln: in den meisten Fällen Nachweis von grundlegenden Deutschkenntnissen (Niveau A1)
Übersetzungen von Dokumenten
Welche österreichische Visa-Kategorie passt zu Ihnen?
Wählen Sie unten eine Kategorie, um mehr über spezifische Voraussetzungen, Antragsverfahren, Gebühren und Fristen zu erfahren.
Schengen-Visum
Kurzaufenthaltsvisum für Tourismus, Geschäft oder Familienbesuche bis zu 90 Tage.
Rot-Weiß-Rot-Karte (Arbeitsvisum)
Österreichs punktebasierte Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Arbeitskräfte, Fachkräfte und Schlüsselkräfte.
Studierendenaufenthaltstitel
Aufenthaltstitel für internationale Studierende an österreichischen Universitäten und Hochschulen.
Familiennachzug-Visum
Wiedervereinigung mit Familienangehörigen, die bereits in Österreich leben, über das Familiennachzugsverfahren.
Selbständigen-Visum
Aufenthaltstitel für Freelancer, Unternehmer und Selbständige in Österreich.
Leitfaden für EU-/EWR-Bürger
Meldepflichten und Rechte für EU-, EWR- und Schweizer Bürger, die nach Österreich ziehen.
Wie erhalten Sie Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft in Österreich?
Nachdem Sie fünf Jahre ununterbrochen einen Aufenthaltstitel besessen haben, können Sie berechtigt sein, einen Daueraufenthaltstitel (Daueraufenthalt EU) zu beantragen. Das erfordert den Nachweis eines ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts, eines stabilen Einkommens, einer Krankenversicherung, einer angemessenen Unterkunft und Deutschkenntnisse auf Niveau B1. Beachten Sie, dass EU-/EWR-Bürger einen eigenen, einfacheren Weg zum Daueraufenthalt haben.
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann nach zehn Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts beantragt werden (oder unter bestimmten Umständen nach sechs Jahren, etwa bei nachgewiesenen Integrationsleistungen oder EU-/EWR-Staatsangehörigkeit). Zu den Voraussetzungen zählen Deutschkenntnisse auf Niveau B2, finanzielle Selbsterhaltungsfähigkeit, ein reines Strafregister und in den meisten Fällen der Verzicht auf Ihre bisherige Staatsbürgerschaft, da Österreich in der Regel keine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.
Keine doppelte Staatsbürgerschaft
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