Skip to content
Menu

Leitfaden für EU-Bürger zum Leben in Österreich (2026)

Jules de Bruin

Einwohner in Wien

Updated: 3. Mai 2026 | Found helpful by 6 others

Jump to section

Was sind die ersten Schritte nach dem Umzug nach Österreich als EU-Bürger?

Empfohlene Reihenfolge der administrativen Schritte beim ersten Umzug nach Österreich als EU-Bürger:

  1. Unterkunft finden und Mietvertrag unterzeichnen. Sie brauchen eine bestätigte Adresse, bevor andere Anmeldungen möglich sind.
  2. Adresse anmelden (Meldezettel). Innerhalb von drei Tagen nach Einzug. Vom Vermieter unterschriebenes Formular mitbringen.
  3. Österreichisches Bankkonto eröffnen. Sie brauchen Meldezettel und Reisepass. Beliebt: Erste Bank, Raiffeisen, Bank Austria sowie Online-Optionen wie N26.
  4. Anmeldebescheinigung beantragen. Innerhalb von vier Monaten nach Ankunft bei der Niederlassungsbehörde.
  5. Krankenversicherung anmelden. Geschieht automatisch bei Aufnahme einer unselbständigen Beschäftigung. Bei Selbständigkeit: Anmeldung bei der SVS.
  6. Beim Finanzamt registrieren. Bei Selbständigkeit: Anmeldung und Steuernummer beantragen. Arbeitnehmer werden automatisch vom Arbeitgeber gemeldet. Siehe unseren Einkommensteuer-Leitfaden.

Können EU-Bürger ohne Bewilligung in Österreich arbeiten?

Aufgrund der EU-Freizügigkeit können Sie mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis nach Österreich einreisen und bis zu drei Monate ohne Formalitäten bleiben. Sie können sofort zu arbeiten beginnen, eine Arbeitsbewilligung ist nicht nötig. Sie haben uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, ob als Arbeitnehmer, Selbständiger oder Freelancer.

Wer länger als drei Monate bleibt, muss seinen Aufenthalt anmelden und eine Bestätigung erwirken. Das ist eine Anmeldepflicht, keine Bewilligung. Ihr Aufenthaltsrecht ergibt sich direkt aus dem EU-Recht, die Bescheinigung dokumentiert es nur. Siehe unseren Schritt-für-Schritt-Wien-Anmeldungs-Leitfaden.

Keine Arbeitsbewilligung nötig

EU-, EWR- und Schweizer Bürger brauchen keine Arbeitsbewilligung in Österreich. Sie können bei jedem Arbeitgeber arbeiten, ein Unternehmen gründen oder freiberuflich tätig sein. Ihr Arbeitgeber muss keine Sondergenehmigung beantragen.

Wie melden Sie Ihre Adresse in Österreich an (Meldezettel)?

Innerhalb von drei Tagen nach Einzug müssen Sie sich beim Meldeservice anmelden. Das gilt für alle Personen in Österreich, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Für die Anmeldung brauchen Sie:

  • Ausgefülltes Meldezettel-Formular (online und im Meldeservice erhältlich)
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Vom Unterkunftgeber unterschriebener Meldezettel als Bestätigung des Wohnsitzes

In Wien sitzt der Meldeservice in jedem Bezirk im Magistratischen Bezirksamt. Vollständige Liste auf Wien.gv.at. In anderen Städten: Anmeldung beim Gemeindeamt oder bei der Bezirkshauptmannschaft. Anmeldung kostenlos, dauert etwa 15 Minuten.

Drei-Tage-Frist

Die Drei-Tage-Frist ist strikt. Versäumte Anmeldung kann eine Strafe bis EUR 726 nach sich ziehen. Wenn die Unterkunft noch nicht final ist, melden Sie sich an, sobald Sie eine ständige Adresse haben. Vorübergehende Hotelaufenthalte gelten nicht als Hauptwohnsitz.

Was ist die Anmeldebescheinigung und wie bekommen Sie sie?

Wer länger als drei Monate in Österreich bleibt, muss innerhalb von vier Monaten nach Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen. Sie unterscheidet sich von der Adressanmeldung (Meldezettel). Die Anmeldebescheinigung ist Ihre formelle EU-Aufenthaltsbestätigung.

Antrag bei der Niederlassungsbehörde (in Wien MA 35; sonst Bezirkshauptmannschaft). Sie müssen in eine der folgenden Kategorien fallen:

Arbeitnehmer

  • Beschäftigungsnachweis (Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbestätigung oder aktuelle Gehaltsabrechnungen)
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Gemeldete Adresse (Meldezettel)

Selbständige

  • Selbständigkeitsnachweis (Gewerbeschein, Gewerbeanmeldung oder Nachweis freiberuflicher Tätigkeit)
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Gemeldete Adresse (Meldezettel)

Studierende

  • Inskriptionsnachweis einer österreichischen Bildungseinrichtung
  • Krankenversicherungsschutz (österreichische Studierendenversicherung oder privat)
  • Nachweis ausreichender Finanzmittel
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis

Personen mit ausreichenden Mitteln

  • Krankenversicherungsschutz, der alle Risiken in Österreich abdeckt
  • Nachweis ausreichender Finanzmittel, um nicht zur Last des österreichischen Sozialsystems zu werden (Kontoauszüge, Pensionseinkommen, Kapitalerträge)
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis

Kosten der Anmeldebescheinigung

Die Anmeldebescheinigung kostet EUR 15 und ist unbefristet gültig, solange Sie die Voraussetzungen weiter erfüllen. Einmaliger Vorgang, keine Verlängerung. Bewahren Sie das Dokument gut auf, Sie brauchen es für viele Verwaltungsvorgänge.

Wie funktioniert die Krankenversicherung für EU-Bürger in Österreich?

Bei unselbständiger Beschäftigung in Österreich werden Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung der OeGK (Österreichische Gesundheitskasse) angemeldet. Beiträge werden vom Arbeitgeber vom Gehalt einbehalten. Mitversichert sind nicht erwerbstätige Familienmitglieder (Ehepartner und Kinder kostenlos).

Selbständige sind über die SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) versichert. Wer nicht arbeitet, organisiert Krankenversicherung selbst, entweder privat oder über die freiwillige Selbstversicherung der OeGK (rund EUR 480 pro Monat).

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Die EHIC aus dem Heimatland bietet temporären Schutz für notwendige medizinische Behandlung in Österreich, ist aber kein Ersatz für die volle österreichische Krankenversicherung beim Wohnsitzwechsel. Melden Sie sich bei Arbeitsantritt oder dauerhaftem Wohnsitz für die österreichische Versicherung an.

Wie bekommen Sie eine Sozialversicherungsnummer in Österreich?

Bei Arbeitsbeginn erhalten Sie eine Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer). Die Nummer dient allen Interaktionen mit dem österreichischen Sozialsystem: Krankenversicherung, Pension, Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber meldet Sie meist an, die e-card erhalten Sie binnen weniger Wochen per Post.

Wie erhalten EU-Bürger die Daueraufenthaltsbescheinigung in Österreich?

Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt können EU-Bürger eine Bescheinigung des Daueraufenthalts beantragen. Sie bestätigt Ihr dauerhaftes Aufenthaltsrecht, auch wenn sich Ihre Situation ändert (etwa Arbeitsende). Gebühr: EUR 15.

Ununterbrochener Aufenthalt bedeutet: keine Abwesenheit von Österreich über sechs Monate am Stück (oder zwölf Monate aus wichtigen Gründen wie Wehrdienst, Schwangerschaft, schwerer Krankheit). Kurze Abwesenheiten von insgesamt unter sechs Monaten pro Jahr unterbrechen die Kontinuität nicht.

Weg zur österreichischen Staatsbürgerschaft

EU-Bürger können nach sechs Jahren ununterbrochenem Aufenthalt die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen (statt zehn Jahren für die meisten Drittstaatsangehörigen). Österreich erlaubt aber generell keine Doppelstaatsbürgerschaft, Sie müssten Ihre EU-Staatsbürgerschaft typischerweise abgeben. Überlegen Sie sorgfältig, ob der Daueraufenthaltsstatus (mit Erhalt der bisherigen Staatsbürgerschaft) günstiger ist.

Können Familienmitglieder aus Drittstaaten zu Ihnen nach Österreich kommen?

Wenn Sie EU-Bürger sind und Ihr Ehepartner, eingetragener Partner oder unterhaltsberechtigte Kinder Drittstaatsangehörige sind, können sie Sie nach Österreich begleiten gemäß EU-Freizügigkeitsregeln. Sie müssen innerhalb von vier Monaten nach Einreise eine Aufenthaltskarte beantragen. Diese Karte wird für fünf Jahre (oder die geplante Aufenthaltsdauer, wenn kürzer) ausgestellt und gewährt unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

Erforderliche Unterlagen für die Aufenthaltskarte des Familienmitglieds: Beziehungsnachweis (Heirats-/Geburtsurkunde), Anmeldebescheinigung des EU-Bürgers, Krankenversicherungsnachweis, Finanznachweis. Die Anforderung Deutsch A1, die für andere Familiennachzugskategorien gilt, entfällt hier. Mehr zur deutschen Sprache.