Leitfaden für EU-Bürger zum Leben in Österreich (2026)
Jules de Bruin
Einwohner in Wien
Updated: 3. Mai 2026 | Found helpful by 6 others
Stand: Mai 2026. EU-, EWR- und Schweizer Bürger können ohne Visum oder Arbeitsbewilligung in Österreich leben und arbeiten, basierend auf EU-Freizügigkeitsregeln. Sie müssen Ihre Adresse (Meldezettel) innerhalb von 3 Tagen nach Einzug anmelden und eine Anmeldebescheinigung (EUR 15, unbefristet gültig) innerhalb von 4 Monaten beantragen. Versäumte Anmeldung kann Geldstrafen bis EUR 726 kosten. Nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt können Sie Daueraufenthalt beantragen, die österreichische Staatsbürgerschaft ist nach 6 Jahren für EU-Bürger möglich.
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Was sind die ersten Schritte nach dem Umzug nach Österreich als EU-Bürger?
Empfohlene Reihenfolge der administrativen Schritte beim ersten Umzug nach Österreich als EU-Bürger:
- Unterkunft finden und Mietvertrag unterzeichnen. Sie brauchen eine bestätigte Adresse, bevor andere Anmeldungen möglich sind.
- Adresse anmelden (Meldezettel). Innerhalb von drei Tagen nach Einzug. Vom Vermieter unterschriebenes Formular mitbringen.
- Österreichisches Bankkonto eröffnen. Sie brauchen Meldezettel und Reisepass. Beliebt: Erste Bank, Raiffeisen, Bank Austria sowie Online-Optionen wie N26.
- Anmeldebescheinigung beantragen. Innerhalb von vier Monaten nach Ankunft bei der Niederlassungsbehörde.
- Krankenversicherung anmelden. Geschieht automatisch bei Aufnahme einer unselbständigen Beschäftigung. Bei Selbständigkeit: Anmeldung bei der SVS.
- Beim Finanzamt registrieren. Bei Selbständigkeit: Anmeldung und Steuernummer beantragen. Arbeitnehmer werden automatisch vom Arbeitgeber gemeldet. Siehe unseren Einkommensteuer-Leitfaden.
Können EU-Bürger ohne Bewilligung in Österreich arbeiten?
Aufgrund der EU-Freizügigkeit können Sie mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis nach Österreich einreisen und bis zu drei Monate ohne Formalitäten bleiben. Sie können sofort zu arbeiten beginnen, eine Arbeitsbewilligung ist nicht nötig. Sie haben uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, ob als Arbeitnehmer, Selbständiger oder Freelancer.
Wer länger als drei Monate bleibt, muss seinen Aufenthalt anmelden und eine Bestätigung erwirken. Das ist eine Anmeldepflicht, keine Bewilligung. Ihr Aufenthaltsrecht ergibt sich direkt aus dem EU-Recht, die Bescheinigung dokumentiert es nur. Siehe unseren Schritt-für-Schritt-Wien-Anmeldungs-Leitfaden.
Keine Arbeitsbewilligung nötig
Wie melden Sie Ihre Adresse in Österreich an (Meldezettel)?
Innerhalb von drei Tagen nach Einzug müssen Sie sich beim Meldeservice anmelden. Das gilt für alle Personen in Österreich, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Für die Anmeldung brauchen Sie:
- Ausgefülltes Meldezettel-Formular (online und im Meldeservice erhältlich)
- Reisepass oder Personalausweis
- Vom Unterkunftgeber unterschriebener Meldezettel als Bestätigung des Wohnsitzes
In Wien sitzt der Meldeservice in jedem Bezirk im Magistratischen Bezirksamt. Vollständige Liste auf Wien.gv.at. In anderen Städten: Anmeldung beim Gemeindeamt oder bei der Bezirkshauptmannschaft. Anmeldung kostenlos, dauert etwa 15 Minuten.
Drei-Tage-Frist
Was ist die Anmeldebescheinigung und wie bekommen Sie sie?
Wer länger als drei Monate in Österreich bleibt, muss innerhalb von vier Monaten nach Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen. Sie unterscheidet sich von der Adressanmeldung (Meldezettel). Die Anmeldebescheinigung ist Ihre formelle EU-Aufenthaltsbestätigung.
Antrag bei der Niederlassungsbehörde (in Wien MA 35; sonst Bezirkshauptmannschaft). Sie müssen in eine der folgenden Kategorien fallen:
Arbeitnehmer
- Beschäftigungsnachweis (Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbestätigung oder aktuelle Gehaltsabrechnungen)
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Gemeldete Adresse (Meldezettel)
Selbständige
- Selbständigkeitsnachweis (Gewerbeschein, Gewerbeanmeldung oder Nachweis freiberuflicher Tätigkeit)
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Gemeldete Adresse (Meldezettel)
Studierende
- Inskriptionsnachweis einer österreichischen Bildungseinrichtung
- Krankenversicherungsschutz (österreichische Studierendenversicherung oder privat)
- Nachweis ausreichender Finanzmittel
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
Personen mit ausreichenden Mitteln
- Krankenversicherungsschutz, der alle Risiken in Österreich abdeckt
- Nachweis ausreichender Finanzmittel, um nicht zur Last des österreichischen Sozialsystems zu werden (Kontoauszüge, Pensionseinkommen, Kapitalerträge)
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
Kosten der Anmeldebescheinigung
Wie funktioniert die Krankenversicherung für EU-Bürger in Österreich?
Bei unselbständiger Beschäftigung in Österreich werden Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung der OeGK (Österreichische Gesundheitskasse) angemeldet. Beiträge werden vom Arbeitgeber vom Gehalt einbehalten. Mitversichert sind nicht erwerbstätige Familienmitglieder (Ehepartner und Kinder kostenlos).
Selbständige sind über die SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) versichert. Wer nicht arbeitet, organisiert Krankenversicherung selbst, entweder privat oder über die freiwillige Selbstversicherung der OeGK (rund EUR 480 pro Monat).
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
Wie bekommen Sie eine Sozialversicherungsnummer in Österreich?
Bei Arbeitsbeginn erhalten Sie eine Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer). Die Nummer dient allen Interaktionen mit dem österreichischen Sozialsystem: Krankenversicherung, Pension, Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber meldet Sie meist an, die e-card erhalten Sie binnen weniger Wochen per Post.
Wie erhalten EU-Bürger die Daueraufenthaltsbescheinigung in Österreich?
Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt können EU-Bürger eine Bescheinigung des Daueraufenthalts beantragen. Sie bestätigt Ihr dauerhaftes Aufenthaltsrecht, auch wenn sich Ihre Situation ändert (etwa Arbeitsende). Gebühr: EUR 15.
Ununterbrochener Aufenthalt bedeutet: keine Abwesenheit von Österreich über sechs Monate am Stück (oder zwölf Monate aus wichtigen Gründen wie Wehrdienst, Schwangerschaft, schwerer Krankheit). Kurze Abwesenheiten von insgesamt unter sechs Monaten pro Jahr unterbrechen die Kontinuität nicht.
Weg zur österreichischen Staatsbürgerschaft
Können Familienmitglieder aus Drittstaaten zu Ihnen nach Österreich kommen?
Wenn Sie EU-Bürger sind und Ihr Ehepartner, eingetragener Partner oder unterhaltsberechtigte Kinder Drittstaatsangehörige sind, können sie Sie nach Österreich begleiten gemäß EU-Freizügigkeitsregeln. Sie müssen innerhalb von vier Monaten nach Einreise eine Aufenthaltskarte beantragen. Diese Karte wird für fünf Jahre (oder die geplante Aufenthaltsdauer, wenn kürzer) ausgestellt und gewährt unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.
Erforderliche Unterlagen für die Aufenthaltskarte des Familienmitglieds: Beziehungsnachweis (Heirats-/Geburtsurkunde), Anmeldebescheinigung des EU-Bürgers, Krankenversicherungsnachweis, Finanznachweis. Die Anforderung Deutsch A1, die für andere Familiennachzugskategorien gilt, entfällt hier. Mehr zur deutschen Sprache.