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Einkommensteuer in Österreich (2026)

Jules de BruinExpat in Vienna

Updated: 29. Juni 2026| Found helpful by 5 others

Wie hoch sind die österreichischen Einkommensteuerstufen und -sätze?

Jährliches steuerpflichtiges EinkommenGrenzsteuersatzSteuer auf Stufe
0 – 12.816 EUR0%0 EUR
12.816 – 20.818 EUR20%Bis zu 1.600 EUR
20.818 – 34.513 EUR30%Bis zu 4.109 EUR
34.513 – 66.612 EUR40%Bis zu 12.840 EUR
66.612 – 99.266 EUR48%Bis zu 15.674 EUR
99.266 – 1.000.000 EUR50%Bis zu 450.367 EUR
Über 1.000.000 EUR55%Variiert

Die österreichische Einkommensteuer wird progressiv berechnet. Sie zahlen den Spitzensatz nicht auf Ihr gesamtes Einkommen. Nur der Teil, der in die jeweilige Stufe fällt, wird mit dem Satz dieser Stufe besteuert. Hier die Aufschlüsselung:

Wenn Sie zum Beispiel 50.000 EUR pro Jahr verdienen, zahlen Sie 0% auf die ersten 12.816 EUR, 20% auf die nächsten 8.002 EUR, 30% auf die nächsten 13.695 EUR und 40% auf die restlichen 15.487 EUR. Ihre gesamte Steuerlast beträgt etwa 11.886 EUR, was einem effektiven Steuersatz von rund 23,8% entspricht.

Wie werden das 13. und 14. Monatsgehalt in Österreich besteuert?

Eine der attraktivsten Eigenschaften des österreichischen Steuersystems für Angestellte ist die begünstigte Behandlung des 13. und 14. Monatsgehalts (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld). Diese Bonuszahlungen werden mit einem Pauschalsatz von nur 6% besteuert (nach einem Freibetrag von 620 EUR), statt mit Ihrem Grenzsteuersatz. Das kann Ihre gesamte Steuerlast im Vergleich zu einem System, in dem das gesamte Einkommen mit den regulären progressiven Sätzen besteuert wird, deutlich senken. Das ist ein Grund, warum sich die Lebenshaltungskosten in Österreich handhabbarer anfühlen können, als die schlagzeilenträchtigen Steuersätze vermuten lassen.

Illustration of a banking app, a coin stack, and a rising chart, for managing money and saving in Austria.
Apps, savings, and growth: managing money in Austria.

Welche Absetzbeträge und Freibeträge können Sie in Österreich geltend machen?

Österreich bietet mehrere Absetzbeträge und Steuergutschriften, die Ihre Steuerlast senken können. Zu den wichtigsten für Expats zählen:

  • Verkehrsabsetzbetrag: 463 EUR pro Jahr, automatisch für alle Angestellten angewendet.
  • Pendlerpauschale: Zusätzlicher Absetzbetrag, wenn Ihr Arbeitsplatz weit von Ihrem Wohnort entfernt oder nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist.
  • Sonderausgaben: Dazu zählen die Kirchensteuer, Spenden an registrierte gemeinnützige Organisationen und bestimmte Versicherungsprämien.
  • Werbungskosten: Kosten, die direkt mit Ihrer Beschäftigung zusammenhängen, etwa Fortbildung, Arbeitsmittel und Homeoffice-Ausgaben.
  • Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag: Eine Steuergutschrift für Familien, in denen nur ein Partner Einkommen erzielt, oder für Alleinerziehende.
  • Familienbonus Plus: Eine Steuergutschrift von bis zu 2.000 EUR pro Kind und Jahr (166,68 EUR/Monat) für Kinder unter 18 Jahren.

Wie geben Sie Ihre Steuererklärung in Österreich ab (Arbeitnehmerveranlagung)?

Wenn Sie in Österreich angestellt sind, übernimmt Ihr Arbeitgeber den monatlichen Lohnsteuerabzug (getrennt von der Umsatzsteuer, die für Waren und Dienstleistungen gilt). Sie haben jedoch möglicherweise Anspruch auf eine Steuerrückerstattung, wenn Sie eine Arbeitnehmerveranlagung abgeben. Für die meisten Angestellten ist das freiwillig, aber sehr zu empfehlen. Viele Expats erhalten Rückerstattungen von mehreren hundert Euro.

Sie können Ihre Steuererklärung online über FinanzOnline abgeben, das Online-Portal der österreichischen Finanzverwaltung. Sie brauchen ein FinanzOnline-Konto, das Sie mit Ihrer Steuernummer, einem Code von Ihrem lokalen Finanzamt oder über ID Austria (das österreichische digitale Identitätssystem) aktivieren können. Außerdem brauchen Sie ein österreichisches Bankkonto, um eine Rückerstattung zu erhalten.

Sie haben bis zu fünf Jahre Zeit, eine freiwillige Erklärung abzugeben. So können Sie zum Beispiel Ihre Erklärung für 2020 noch 2025 einreichen. Wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind (zum Beispiel, weil Sie in einem Jahr mehrere Arbeitgeber hatten, ein Freelance-Visum mit Nebeneinkünften hielten oder bestimmte andere Einkünfte bezogen), ist die Frist in der Regel der 30. Juni des Folgejahres, oder der 30. September bei elektronischer Abgabe. Weitere Details finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).

Illustration of a tax form with a percentage, a coin stack, and a government building, for the Austrian tax system.
Brackets, rates, and the Finanzamt: tax in Austria.

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