Einkommensteuer in Österreich (2026)
Updated: 29. Juni 2026| Found helpful by 5 others
Stand: April 2026. Die österreichische Einkommensteuer nutzt sieben progressive Stufen von 0% (bei Einkommen bis 12.816 EUR) bis 55% (über 1.000.000 EUR). Angestellte mit 50.000 EUR Jahreseinkommen zahlen einen effektiven Satz von rund 23,8%. Das 13. und 14. Monatsgehalt wird mit nur 6% besteuert, und eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline kann Rückerstattungen von mehreren hundert Euro pro Jahr bringen.
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Wie hoch sind die österreichischen Einkommensteuerstufen und -sätze?
| Jährliches steuerpflichtiges Einkommen | Grenzsteuersatz | Steuer auf Stufe |
|---|---|---|
| 0 – 12.816 EUR | 0% | 0 EUR |
| 12.816 – 20.818 EUR | 20% | Bis zu 1.600 EUR |
| 20.818 – 34.513 EUR | 30% | Bis zu 4.109 EUR |
| 34.513 – 66.612 EUR | 40% | Bis zu 12.840 EUR |
| 66.612 – 99.266 EUR | 48% | Bis zu 15.674 EUR |
| 99.266 – 1.000.000 EUR | 50% | Bis zu 450.367 EUR |
| Über 1.000.000 EUR | 55% | Variiert |
Die österreichische Einkommensteuer wird progressiv berechnet. Sie zahlen den Spitzensatz nicht auf Ihr gesamtes Einkommen. Nur der Teil, der in die jeweilige Stufe fällt, wird mit dem Satz dieser Stufe besteuert. Hier die Aufschlüsselung:
Wenn Sie zum Beispiel 50.000 EUR pro Jahr verdienen, zahlen Sie 0% auf die ersten 12.816 EUR, 20% auf die nächsten 8.002 EUR, 30% auf die nächsten 13.695 EUR und 40% auf die restlichen 15.487 EUR. Ihre gesamte Steuerlast beträgt etwa 11.886 EUR, was einem effektiven Steuersatz von rund 23,8% entspricht.
Wie werden das 13. und 14. Monatsgehalt in Österreich besteuert?
Eine der attraktivsten Eigenschaften des österreichischen Steuersystems für Angestellte ist die begünstigte Behandlung des 13. und 14. Monatsgehalts (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld). Diese Bonuszahlungen werden mit einem Pauschalsatz von nur 6% besteuert (nach einem Freibetrag von 620 EUR), statt mit Ihrem Grenzsteuersatz. Das kann Ihre gesamte Steuerlast im Vergleich zu einem System, in dem das gesamte Einkommen mit den regulären progressiven Sätzen besteuert wird, deutlich senken. Das ist ein Grund, warum sich die Lebenshaltungskosten in Österreich handhabbarer anfühlen können, als die schlagzeilenträchtigen Steuersätze vermuten lassen.
Welche Absetzbeträge und Freibeträge können Sie in Österreich geltend machen?
Österreich bietet mehrere Absetzbeträge und Steuergutschriften, die Ihre Steuerlast senken können. Zu den wichtigsten für Expats zählen:
- Verkehrsabsetzbetrag: 463 EUR pro Jahr, automatisch für alle Angestellten angewendet.
- Pendlerpauschale: Zusätzlicher Absetzbetrag, wenn Ihr Arbeitsplatz weit von Ihrem Wohnort entfernt oder nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist.
- Sonderausgaben: Dazu zählen die Kirchensteuer, Spenden an registrierte gemeinnützige Organisationen und bestimmte Versicherungsprämien.
- Werbungskosten: Kosten, die direkt mit Ihrer Beschäftigung zusammenhängen, etwa Fortbildung, Arbeitsmittel und Homeoffice-Ausgaben.
- Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag: Eine Steuergutschrift für Familien, in denen nur ein Partner Einkommen erzielt, oder für Alleinerziehende.
- Familienbonus Plus: Eine Steuergutschrift von bis zu 2.000 EUR pro Kind und Jahr (166,68 EUR/Monat) für Kinder unter 18 Jahren.
Wie geben Sie Ihre Steuererklärung in Österreich ab (Arbeitnehmerveranlagung)?
Wenn Sie in Österreich angestellt sind, übernimmt Ihr Arbeitgeber den monatlichen Lohnsteuerabzug (getrennt von der Umsatzsteuer, die für Waren und Dienstleistungen gilt). Sie haben jedoch möglicherweise Anspruch auf eine Steuerrückerstattung, wenn Sie eine Arbeitnehmerveranlagung abgeben. Für die meisten Angestellten ist das freiwillig, aber sehr zu empfehlen. Viele Expats erhalten Rückerstattungen von mehreren hundert Euro.
Sie können Ihre Steuererklärung online über FinanzOnline abgeben, das Online-Portal der österreichischen Finanzverwaltung. Sie brauchen ein FinanzOnline-Konto, das Sie mit Ihrer Steuernummer, einem Code von Ihrem lokalen Finanzamt oder über ID Austria (das österreichische digitale Identitätssystem) aktivieren können. Außerdem brauchen Sie ein österreichisches Bankkonto, um eine Rückerstattung zu erhalten.
Sie haben bis zu fünf Jahre Zeit, eine freiwillige Erklärung abzugeben. So können Sie zum Beispiel Ihre Erklärung für 2020 noch 2025 einreichen. Wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind (zum Beispiel, weil Sie in einem Jahr mehrere Arbeitgeber hatten, ein Freelance-Visum mit Nebeneinkünften hielten oder bestimmte andere Einkünfte bezogen), ist die Frist in der Regel der 30. Juni des Folgejahres, oder der 30. September bei elektronischer Abgabe. Weitere Details finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).
Was sind die besten Steuer-Tools und Berater für Expats in Österreich?
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