Familiennachzug-Visum für Österreich (2026)
Jules de Bruin
Einwohner in Wien
Updated: 3. Mai 2026 | Found helpful by 4 others
Stand: Mai 2026. Österreich erlaubt den Nachzug von Ehepartnern (beide ab 21), minderjährigen Kindern unter 18 und in bestimmten Fällen Eltern österreichischer Staatsbürger. Die Bearbeitung dauert im Schnitt 3 bis 6 Monate. Das nachziehende Familienmitglied muss eine Deutsch-A1-Prüfung vor Einreise bestehen, der Sponsor muss ausreichendes Einkommen nach den jährlichen Richtsätzen des BMI nachweisen. Bewilligungen für Familienangehörige Drittstaatsangehöriger unterliegen einer Jahresquote, die typischerweise im Jänner öffnet.
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Wie beantragen Sie Familiennachzug in Österreich?
- Deutsch-A1-Prüfung bestehen. Das nachziehende Familienmitglied muss vor Antragstellung eine anerkannte A1-Prüfung absolvieren.
- Alle Unterlagen sammeln. Beziehungsnachweis, Finanzunterlagen, Wohnnachweis und alle weiteren erforderlichen Materialien.
- Antrag bei der österreichischen Botschaft. Das Familienmitglied reicht den Antrag persönlich bei der österreichischen Botschaft im Wohnsitzland ein.
- Bearbeitung abwarten. Die Dauer schwankt stark. Im Schnitt 3 bis 6 Monate, bei Quoten-bedingten Verzögerungen länger.
- Visum D erhalten und nach Österreich reisen. Bei Genehmigung erhält das Familienmitglied ein Visum D.
- Anmelden und Aufenthaltstitel abholen. Nach der Einreise Adresse anmelden (Meldezettel) und biometrische Aufenthaltskarte bei der Niederlassungsbehörde abholen.
Wer ist für den Familiennachzug in Österreich berechtigt?
Nicht alle Familienmitglieder sind für den Nachzug berechtigt. Die Kategorien sind im österreichischen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) definiert:
- Ehepartner oder eingetragener Partner: Die Ehe oder eingetragene Partnerschaft muss rechtlich anerkannt sein. Beide Partner mindestens 21 Jahre alt zum Zeitpunkt des Antrags.
- Minderjährige Kinder: Unverheiratete Kinder unter 18, einschließlich leiblicher, adoptierter und Stiefkinder.
- Eltern österreichischer Staatsbürger: Unter bestimmten Bedingungen können Eltern minderjähriger österreichischer Staatsbürger Familiennachzug beantragen.
Altersvoraussetzung für Ehepartner
Welche Familiennachzugstitel bietet Österreich?
Der Aufenthaltstitel des nachziehenden Familienmitglieds hängt vom Aufenthaltsstatus des Sponsors ab:
Familienmitglieder österreichischer Staatsbürger
Ehepartner und minderjährige Kinder österreichischer Staatsbürger erhalten eine Niederlassungsbewilligung mit sofortigem Arbeitsmarktzugang. Diese Bewilligung unterliegt nicht dem Quotensystem, Anträge werden ohne Wartezeit auf Quotenplätze bearbeitet.
Familienmitglieder von Inhabern der RWR Karte oder einer Niederlassungsbewilligung
Hält der Sponsor eine Rot-Weiss-Rot Karte, RWR Karte plus, EU Blue Card oder eine Niederlassungsbewilligung, kann das Familienmitglied eine Rot-Weiss-Rot Karte plus (Familienangehöriger) beantragen. Auch dieser Titel gewährt unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Anträge unterliegen aber der jährlichen Quote und können mit Wartezeiten verbunden sein.
Familienmitglieder von EU-Bürgern
Drittstaatsangehörige Familienmitglieder von EU-Bürgern, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Österreich ausüben, können eine Aufenthaltskarte beantragen. Dieses Verfahren ist meist schneller und hat geringere Finanzanforderungen, da es unter EU-Freizügigkeitsregeln und nicht unter österreichisches nationales Einwanderungsrecht fällt.
Welche Voraussetzungen gelten für den Familiennachzug?
Allgemeine Voraussetzungen für den Familiennachzug:
- Gültiger Reisepass: Für das nachziehende Familienmitglied, gültig für die gesamte Aufenthaltsdauer.
- Beziehungsnachweis: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Eintragungsbestätigung. Mit Apostille und deutscher Übersetzung.
- Deutschkenntnisse: Das nachziehende Familienmitglied muss vor Einreise Deutsch auf A1-Niveau nachweisen, typischerweise durch eine anerkannte Prüfung wie OeIF (Österreichischer Integrationsfonds) oder Goethe-Institut A1.
- Angemessene Unterkunft: Der Sponsor muss nachweisen, dass die Wohnung für die Familiengröße ausreicht und örtliche Mindestwohnflächenstandards erfüllt.
- Finanzielle Mittel: Der Sponsor muss ausreichendes regelmäßiges Einkommen nachweisen, um die Familie ohne Sozialleistungen zu unterstützen. Die geforderte Höhe richtet sich nach Familiengröße und den jährlichen Richtsätzen.
- Krankenversicherung: Versicherungsschutz für das nachziehende Familienmitglied, typischerweise als Mitversicherung über den Sponsor.
- Strafregisterauszug: Für das nachziehende Familienmitglied, aus dem Wohnsitzland.
Deutsch A1 vor Einreise
Wie funktioniert das österreichische Quotensystem für Familiennachzug?
Österreich führt für bestimmte Arten von Familiennachzugstiteln ein jährliches Quotensystem. Jährlich legt die Bundesregierung eine begrenzte Anzahl Bewilligungen pro Bundesland fest. Ist die Quote ausgeschöpft, müssen Antragstellende auf die nächste Jahresquote warten (typischerweise im Jänner).
Familienmitglieder österreichischer Staatsbürger und EU-Bürger sind von der Quote ausgenommen. Die Quote betrifft vor allem Familienmitglieder von Drittstaatsangehörigen mit Niederlassungsbewilligung oder RWR Karte.
Früh im Jahr beantragen
Was ist die österreichische Integrationsvereinbarung für Familienmitglieder?
Familienmitglieder im Nachzug müssen die Integrationsvereinbarung erfüllen. Modul 1 verlangt Deutsch A2 und einen Werte- und Orientierungskurs innerhalb von zwei Jahren ab Erhalt des Aufenthaltstitels. Modul 2, für die Daueraufenthaltsbewilligung erforderlich, verlangt Deutsch B1. Kurse bietet der OeIF (Österreichischer Integrationsfonds) und andere zugelassene Anbieter. Teilrückerstattung der Kurskosten kann verfügbar sein.