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Aufenthaltsbewilligung Studierender für Österreich (2026)

Jules de Bruin

Einwohner in Wien

Updated: 3. Mai 2026 | Found helpful by 9 others

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Wie beantragen Sie eine österreichische Aufenthaltsbewilligung Studierender?

  1. Antrag bei der österreichischen Botschaft. Reichen Sie den Antrag bei der österreichischen Botschaft oder beim Konsulat in Ihrem Wohnsitzland ein. Die Antragstellung erfolgt persönlich mit biometrischen Daten.
  2. Bearbeitungszeit. Mindestens 8 bis 12 Wochen einplanen. Manche Botschaften brauchen länger, daher so früh wie möglich nach Erhalt des Zulassungsbescheids einreichen.
  3. Visum D erhalten. Bei Genehmigung erhalten Sie zunächst ein nationales Visum (Visum D) zur Einreise.
  4. Anmeldung in Österreich (Meldezettel). Innerhalb von drei Tagen nach Ankunft Ihre Adresse beim Meldeservice anmelden.
  5. Aufenthaltskarte abholen. Bei der Niederlassungsbehörde (MA 35 in Wien oder Bezirkshauptmannschaft) Ihre biometrische Aufenthaltskarte abholen.

Wer braucht eine Aufenthaltsbewilligung Studierender?

Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU/EWR und der Schweiz, die an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder anderen anerkannten Hochschule länger als sechs Monate studieren wollen, müssen eine Aufenthaltsbewilligung Studierender beantragen. EU-Bürger brauchen keine Aufenthaltsbewilligung, müssen sich aber anmelden (siehe Leitfaden für EU-Bürger).

Bei Studienprogrammen unter sechs Monaten kann ein Schengen-Visum (oder visumfreie Einreise für berechtigte Staatsangehörige) ausreichen. Dauert Ihr Programm länger, beantragen Sie die Aufenthaltsbewilligung vor Einreise.

Wie schreiben Sie sich an einer österreichischen Universität ein?

Bevor Sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, brauchen Sie eine Zulassung an einer österreichischen Hochschule. Studiengänge finden Sie auf Studienwahl.at, Study in Austria und beim OeAD. Die allgemeinen Schritte:

  1. Studiengänge recherchieren. Österreich bietet Programme auf Deutsch und zunehmend auf Englisch, vor allem auf Master- und PhD-Niveau. Große Universitäten: Universität Wien, TU Wien, Universität Graz, Universität Innsbruck, WU Wien.
  2. Zulassungsvoraussetzungen prüfen. Jede Hochschule legt eigene Anforderungen fest. Üblich: Nachweis vorheriger Bildung (Reifezeugnis oder Bachelor), Sprachzertifikate (Deutsch oder Englisch) und programmspezifische Prüfungen.
  3. Über die Universität bewerben. Die meisten österreichischen Universitäten nehmen Bewerbungen über eigene Online-Portale entgegen. Manche Programme nutzen zentrale Systeme. Bewerbungsfristen: meist Februar fürs Sommersemester, September fürs Wintersemester.
  4. Zulassungsbescheid erhalten. Bei Annahme erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, den Sie für den Visumantrag brauchen.

Vorstudienlehrgang

Müssen Sie Ihr Deutsch verbessern, bieten viele Universitäten einen Vorstudienlehrgang an. Sie können eine Aufenthaltsbewilligung Studierender für den Vorstudienlehrgang erhalten, der typischerweise ein bis zwei Semester dauert. Für die Verlängerung müssen Sie Fortschritte im Sprachstudium nachweisen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Aufenthaltsbewilligung Studierender?

  • Universitätszulassung: Zulassungsbescheid einer anerkannten österreichischen Hochschule.
  • Gültiger Reisepass: Muss für die gesamte Aufenthaltsdauer und mindestens sechs Monate darüber hinaus gültig sein.
  • Nachweis der Unterkunft: Mietvertrag, Bestätigung eines Studierendenwohnheims oder Erklärung des Gastgebers.
  • Krankenversicherung: Muss alle medizinischen Kosten in Österreich abdecken. Studierende können sich bei der OeGK (Österreichische Gesundheitskasse) zur Studierenden-Selbstversicherung um etwa EUR 65 pro Monat anmelden.
  • Finanznachweis: Eine der wichtigsten Voraussetzungen (Details unten).
  • Strafregisterauszug: Aus dem Heimatland, nicht älter als drei Monate, mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche.
  • Passfotos: Biometrisches Format (35 x 45 mm).
  • Vollständiges Antragsformular: Erhältlich bei der österreichischen Botschaft oder auf der Migrationsbehörden-Website.

Wie viel Geld brauchen Sie zum Studieren in Österreich?

Sie müssen ausreichende Finanzmittel für die Dauer des Studiums nachweisen. Die geforderten Beträge (Stand 2024/2025):

AltersgruppeMonatlichJährlich
Unter 24 JahreEUR 1.217,96EUR 14.615,52
24 Jahre und älterEUR 1.381,80EUR 16.581,60

Finanznachweis möglich über:

  • Ein Sperrkonto mit dem vollen Jahresbetrag
  • Stipendium-Bestätigungsschreiben
  • Formelle Verpflichtungserklärung der Eltern oder Sponsoren mit Kontoauszügen und Einkommensnachweisen
  • Einkommensnachweis aus zulässiger Teilzeitarbeit (bei Verlängerung)

Sperrkonto-Pflicht

Viele Botschaften verlangen ein Sperrkonto ähnlich dem deutschen System. Die Mittel werden monatlich freigegeben, um Lebenshaltungskosten zu decken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Botschaft, da die Anforderungen je nach Land variieren.

Können Sie neben dem Studium in Österreich arbeiten?

Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung Studierender dürfen neben dem Studium Teilzeit arbeiten, mit Grenzen:

  • Bachelor-Studierende: bis zu 20 Stunden pro Woche
  • Master- und PhD-Studierende: bis zu 20 Stunden pro Woche

Ihr Arbeitgeber muss vor Arbeitsbeginn eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS einholen. Manche Arbeitgeber sind mit dem Verfahren vertraut, vor allem größere Unternehmen und Universitäten. Mehr Stunden zu arbeiten kann den Aufenthaltstitel kosten.

Nach dem Abschluss

Nach Abschluss können Sie eine Aufenthaltsbewilligung zur Arbeitssuche für bis zu zwölf Monate beantragen. Bei Anstellung, die die RWR-Kriterien erfüllt, können Sie direkt auf eine Arbeitserlaubnis umsteigen, ohne Österreich zu verlassen. Einer der einfachsten Wege zum langfristigen Aufenthalt.

Wie verlängern Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung Studierender?

Die Aufenthaltsbewilligung Studierender wird zunächst für ein Jahr (oder die Dauer des Programms, wenn kürzer) ausgestellt und kann jährlich verlängert werden. Für die Verlängerung sind nachzuweisen:

  • Fortgesetzte Inskription
  • Ausreichender Studienfortschritt (mindestens 16 ECTS pro Studienjahr, als Faustregel 8 ECTS pro Semester)
  • Anhaltende Finanzmittel
  • Gültige Krankenversicherung
  • Gültige Unterkunft

Mindestens sechs Wochen vor Ablauf des laufenden Titels Verlängerung beantragen. Mangelnder Studienfortschritt ist einer der häufigsten Ablehnungsgründe.

Studienfortschritt wird geprüft

Die Behörden prüfen den Studienfortschritt bei jeder Verlängerung. Ohne ausreichende ECTS kann die Verlängerung verweigert werden. Planen Sie Ihren Lehrplan sorgfältig und heben Sie alle Notenauszüge und Inskriptionsbestätigungen auf.

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