Aufenthaltsbewilligung Studierender für Österreich (2026)
Jules de Bruin
Einwohner in Wien
Updated: 3. Mai 2026 | Found helpful by 9 others
Stand: Mai 2026. Internationale Studierende aus Drittstaaten benötigen eine Aufenthaltsbewilligung Studierender, um länger als 90 Tage in Österreich zu studieren. Sie müssen einen Finanznachweis über EUR 1.217,96 pro Monat (unter 24) oder EUR 1.381,80 pro Monat (24 und älter) erbringen, eine Krankenversicherung um rund EUR 65 pro Monat über die OeGK abschließen und für die Verlängerung mindestens 16 ECTS pro Studienjahr nachweisen. Bearbeitung dauert 8 bis 12 Wochen.
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Wie beantragen Sie eine österreichische Aufenthaltsbewilligung Studierender?
- Antrag bei der österreichischen Botschaft. Reichen Sie den Antrag bei der österreichischen Botschaft oder beim Konsulat in Ihrem Wohnsitzland ein. Die Antragstellung erfolgt persönlich mit biometrischen Daten.
- Bearbeitungszeit. Mindestens 8 bis 12 Wochen einplanen. Manche Botschaften brauchen länger, daher so früh wie möglich nach Erhalt des Zulassungsbescheids einreichen.
- Visum D erhalten. Bei Genehmigung erhalten Sie zunächst ein nationales Visum (Visum D) zur Einreise.
- Anmeldung in Österreich (Meldezettel). Innerhalb von drei Tagen nach Ankunft Ihre Adresse beim Meldeservice anmelden.
- Aufenthaltskarte abholen. Bei der Niederlassungsbehörde (MA 35 in Wien oder Bezirkshauptmannschaft) Ihre biometrische Aufenthaltskarte abholen.
Wer braucht eine Aufenthaltsbewilligung Studierender?
Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU/EWR und der Schweiz, die an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder anderen anerkannten Hochschule länger als sechs Monate studieren wollen, müssen eine Aufenthaltsbewilligung Studierender beantragen. EU-Bürger brauchen keine Aufenthaltsbewilligung, müssen sich aber anmelden (siehe Leitfaden für EU-Bürger).
Bei Studienprogrammen unter sechs Monaten kann ein Schengen-Visum (oder visumfreie Einreise für berechtigte Staatsangehörige) ausreichen. Dauert Ihr Programm länger, beantragen Sie die Aufenthaltsbewilligung vor Einreise.
Wie schreiben Sie sich an einer österreichischen Universität ein?
Bevor Sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, brauchen Sie eine Zulassung an einer österreichischen Hochschule. Studiengänge finden Sie auf Studienwahl.at, Study in Austria und beim OeAD. Die allgemeinen Schritte:
- Studiengänge recherchieren. Österreich bietet Programme auf Deutsch und zunehmend auf Englisch, vor allem auf Master- und PhD-Niveau. Große Universitäten: Universität Wien, TU Wien, Universität Graz, Universität Innsbruck, WU Wien.
- Zulassungsvoraussetzungen prüfen. Jede Hochschule legt eigene Anforderungen fest. Üblich: Nachweis vorheriger Bildung (Reifezeugnis oder Bachelor), Sprachzertifikate (Deutsch oder Englisch) und programmspezifische Prüfungen.
- Über die Universität bewerben. Die meisten österreichischen Universitäten nehmen Bewerbungen über eigene Online-Portale entgegen. Manche Programme nutzen zentrale Systeme. Bewerbungsfristen: meist Februar fürs Sommersemester, September fürs Wintersemester.
- Zulassungsbescheid erhalten. Bei Annahme erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, den Sie für den Visumantrag brauchen.
Vorstudienlehrgang
Welche Voraussetzungen gelten für die Aufenthaltsbewilligung Studierender?
- Universitätszulassung: Zulassungsbescheid einer anerkannten österreichischen Hochschule.
- Gültiger Reisepass: Muss für die gesamte Aufenthaltsdauer und mindestens sechs Monate darüber hinaus gültig sein.
- Nachweis der Unterkunft: Mietvertrag, Bestätigung eines Studierendenwohnheims oder Erklärung des Gastgebers.
- Krankenversicherung: Muss alle medizinischen Kosten in Österreich abdecken. Studierende können sich bei der OeGK (Österreichische Gesundheitskasse) zur Studierenden-Selbstversicherung um etwa EUR 65 pro Monat anmelden.
- Finanznachweis: Eine der wichtigsten Voraussetzungen (Details unten).
- Strafregisterauszug: Aus dem Heimatland, nicht älter als drei Monate, mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche.
- Passfotos: Biometrisches Format (35 x 45 mm).
- Vollständiges Antragsformular: Erhältlich bei der österreichischen Botschaft oder auf der Migrationsbehörden-Website.
Wie viel Geld brauchen Sie zum Studieren in Österreich?
Sie müssen ausreichende Finanzmittel für die Dauer des Studiums nachweisen. Die geforderten Beträge (Stand 2024/2025):
| Altersgruppe | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| Unter 24 Jahre | EUR 1.217,96 | EUR 14.615,52 |
| 24 Jahre und älter | EUR 1.381,80 | EUR 16.581,60 |
Finanznachweis möglich über:
- Ein Sperrkonto mit dem vollen Jahresbetrag
- Stipendium-Bestätigungsschreiben
- Formelle Verpflichtungserklärung der Eltern oder Sponsoren mit Kontoauszügen und Einkommensnachweisen
- Einkommensnachweis aus zulässiger Teilzeitarbeit (bei Verlängerung)
Sperrkonto-Pflicht
Können Sie neben dem Studium in Österreich arbeiten?
Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung Studierender dürfen neben dem Studium Teilzeit arbeiten, mit Grenzen:
- Bachelor-Studierende: bis zu 20 Stunden pro Woche
- Master- und PhD-Studierende: bis zu 20 Stunden pro Woche
Ihr Arbeitgeber muss vor Arbeitsbeginn eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS einholen. Manche Arbeitgeber sind mit dem Verfahren vertraut, vor allem größere Unternehmen und Universitäten. Mehr Stunden zu arbeiten kann den Aufenthaltstitel kosten.
Nach dem Abschluss
Wie verlängern Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung Studierender?
Die Aufenthaltsbewilligung Studierender wird zunächst für ein Jahr (oder die Dauer des Programms, wenn kürzer) ausgestellt und kann jährlich verlängert werden. Für die Verlängerung sind nachzuweisen:
- Fortgesetzte Inskription
- Ausreichender Studienfortschritt (mindestens 16 ECTS pro Studienjahr, als Faustregel 8 ECTS pro Semester)
- Anhaltende Finanzmittel
- Gültige Krankenversicherung
- Gültige Unterkunft
Mindestens sechs Wochen vor Ablauf des laufenden Titels Verlängerung beantragen. Mangelnder Studienfortschritt ist einer der häufigsten Ablehnungsgründe.