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Sperrkonto & Finanzieller Nachweis in Österreich (2026)

Jules de Bruin

Expat in Vienna

Updated: June 7 2026 | Found helpful by 9 others

Stand: Juni 2026. Österreich verlangt kein Sperrkonto (anders als Deutschland). Sie müssen ausreichende Lebenshaltungsmittel gemäß dem Ausgleichszulagenrichtsatz nachweisen. Im Jahr 2026 weist ein Student unter 24 monatlich EUR 722,58 nach, ein Student ab 24 und ein alleinstehender Erwachsener EUR 1.308,39, ein Paar EUR 2.064,12, plus EUR 201,88 pro Kind. Liegt die Miete über EUR 386,43/Monat, wird der Überschuss aufgeschlagen. Ein persönliches Bankkonto auf Ihren Namen, ein Stipendium oder eine Haftungserklarung sind allesamt anerkannte Nachweise.

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Brauchen Sie ein Sperrkonto für Österreich?

Österreich ist nicht Deutschland. Ein Sperrkonto ist eine anerkannte Nachweisform, gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben. migration.gv.at und oesterreich.gv.at führen mehrere akzeptierte Alternativen auf. Die Anforderung lautet, den monatlichen Ausgleichszulagenrichtsatz nachzuweisen, nicht das Geld auf einem bestimmten Kontotyp zu halten.

Viele Studierende und Visaantragsteller verwenden ein Sperrkonto, weil sie es aus dem deutschen Verfahren kennen. Für Österreich ist es jedoch vollständig optional. Wenn Sie ein persönliches Konto mit ausreichendem Guthaben, ein Stipendium oder einen EU-ansässigen Bürgen vorweisen können, können Sie den Nachweis ohne Sperrkonto erbringen.

Einen vollständigen Vergleich des Sperrkontos mit den Alternativen finden Sie unter Brauche ich ein Sperrkonto für Österreich sowie in unserem Ratgeber zu Sperrkonten in Österreich.

Wie viel Geld müssen Sie 2026 nachweisen?

Der Ausgleichszulagenrichtsatz legt die amtlichen Richtsätze für den Lebensunterhalt fest. Für 2026 gelten die nachstehenden Beträge. Die meisten Studienaufenthaltstitel verlangen den Nachweis für 12 Monate im Voraus. Übersteigt die Monatsmiete EUR 386,43, wird der Überschuss zum Grundbetrag hinzugerechnet.

KategorieMonatlicher Richtsatz 2026Hinweise
Student unter 24EUR 722,5812 Monate im Voraus; Hinweis: Die englischsprachige Seite von migration.gv.at zeigt noch EUR 777,58, der korrekte Wert 2026 (BMI-Seite auf Deutsch, OeAD) lautet EUR 722,58
Student ab 24EUR 1.308,3912 Monate im Voraus
Alleinstehende ErwachseneEUR 1.308,39Allgemeine Aufenthaltstitel
PaarEUR 2.064,12Gemeinsamer Haushalt
Pro KindEUR 201,88Wird pro unterhaltsberechtigtem Kind hinzugerechnet
Miet-AufschlagsschwelleEUR 386,43Übersteigt die Monatsmiete diesen Betrag, wird der Überschuss dem erforderlichen Gesamtbetrag hinzugefügt

Quellen: OeAD, BMI (Bundesministerium für Inneres), migration.gv.at. Stand: Juni 2026.

Der Wert EUR 722,58 für Studierende unter 24 ist eine wichtige Korrektur. Die englischsprachige Seite auf migration.gv.at wurde nicht aktualisiert und zeigt noch EUR 777,58. Der maßgebliche Wert stammt von der deutschsprachigen BMI-Seite und wird von OeAD bestätigt. Wenn Sie einen Studienaufenthaltstitel beantragen und unter 24 Jahre alt sind, verwenden Sie EUR 722,58 als monatlichen Basiswert.

Welche Nachweise akzeptiert Österreich?

Österreich akzeptiert mehrere Nachweisformen und erlaubt die Kombination verschiedener Quellen. Die vier wichtigsten anerkannten Formate sind: ein persönliches Bankkonto auf Ihren Namen, das von Österreich aus zugänglich ist, ein Stipendien- oder Förderungsbrief, eine Haftungserklarung (schriftliche Bürgschaftserklarung eines in der EU ansässigen Garanten) sowie Reiseschecks. Den Richtsatz müssen Sie nicht aus einer einzigen Quelle nachweisen.

NachweisformVoraussetzungenKombinierbar?
Persönliches BankkontoKonto auf Ihren Namen, von Österreich aus zugänglich, Bankbestätigung oder 3 bis 6 Monate KontoauszügeJa
Stipendien- / FörderungsbriefBestätigt monatlichen oder jährlichen Betrag und Laufzeit; ausgestellt von einer anerkannten InstitutionJa
HaftungserklarungSchriftliche Bürgschaftserklarung eines in der EU ansässigen Garanten; Bürge muss kein österreichischer Staatsbürger seinJa
ReiseschecksBei manchen Behörden akzeptiert; 2026 weniger praktischJa
SperrkontoNicht erforderlich, aber akzeptiert, wenn Sie diese Form bevorzugenJa

Einen ausführlichen Überblick zur Dokumentation des Mittelherkunftsnachweises finden Sie in unserem Ratgeber Mittelherkunftsnachweis für Österreich. Zur Haftungserklarung im Speziellen lesen Sie den Ratgeber zur Bürgschaftserklarung.

Welcher Aufenthaltstitel verlangt welchen Nachweis?

Fast jeder österreichische Aufenthaltstitel verlangt den Nachweis, dass Sie den Ausgleichszulagenrichtsatz erfüllen. Der erforderliche Zeitraum und die akzeptierten Nachweisformen unterscheiden sich je nach Aufenthaltstitel. Die nachstehende Tabelle fasst zusammen, was migration.gv.at und oesterreich.gv.at verlangen. Kein Aufenthaltstitel macht ein Sperrkonto zur Pflicht.

AufenthaltstitelWas Österreich verlangtSperrkonto Pflicht?
StudentNachweis für 12 Monate gemäß AusgleichszulagenrichtsatzNein
Studentenmobilität / ErasmusNachweis für 24 Monate oder Dauer des AufenthaltsNein
ForscherGehaltsnachweis oder Bestätigung der aufnehmenden EinrichtungNein
Jobsuchendes VisumAusreichende Mittel plus KrankenversicherungNein
Rot-Weiß-Rot-Karte / EU Blue CardGehaltsroute; kein separater NAG-Einkommensnachweis erforderlichNein
Selbstständige SchlüsselkraftBetriebskapital und EinkommensnachweiseNein
Start-up-GründerEUR 30.000 BetriebskapitalNein
FamilienzusammenführungHaushaltseinkommen erfüllt kombinierten AusgleichszulagenrichtsatzNein
EWR- / Schweizer AnmeldungAusreichende Mittel plus umfassende KrankenversicherungNein

Quellen: migration.gv.at, oesterreich.gv.at, BMI. Stand: Juni 2026.

Wie richten Sie Ihre Mittel ein und überweisen Sie sie?

Die praktischen Schritte sind überschaubar. Wählen Sie Ihre Nachweisform frühzeitig, nehmen Sie die Überweisung rechtzeitig vor Ihrem Termin vor und halten Sie alle Unterlagen für die Behörde bei MA 35 (Wien) oder der lokalen BFA bereit.

  1. Schritt 1: Wählen Sie Ihre Nachweisform. Entscheiden Sie, ob Sie ein persönliches Bankkonto, einen Stipendienbrief, eine Haftungserklarung oder eine Kombination verwenden. Wenn Sie keinen Anbieter nutzen möchten, lesen Sie unsere Anleitung zum Sperrkonto selbst einrichten.
  2. Schritt 2: Konto eröffnen oder Anbieter beauftragen. Wenn Sie ein Bankkonto verwenden, eröffnen Sie es auf Ihren Namen. Für ein Sperrkonto lesen Sie unseren Ratgeber zu Sperrkonto-Anbietern in Österreich.
  3. Schritt 3: Früh per SWIFT oder SEPA überweisen. Internationale Überweisungen dauern 3 bis 5 Werktage. SEPA-Überweisungen innerhalb der EU kommen am nächsten Tag an. Für internationale Überweisungen bietet Wise wettbewerbsfähige Kurse zum Mittelkurs.
  4. Schritt 4: Bankbestätigung anfordern. Lassen Sie sich ein Schreiben auf Bankbriefpapier ausstellen, das Ihren Kontostand und Ihren Namen bestätigt. Die meisten Banken stellen dies innerhalb von 2 bis 5 Werktagen aus.
  5. Schritt 5: 3 bis 6 Monate Kontoauszüge aufbewahren. Laden Sie Ihre letzten 3 bis 6 Monate Kontoauszüge herunter und drucken Sie sie aus. Die Behörden möchten sehen, dass die Mittel wirklich Ihnen gehören und keine kurzfristige Einzahlung darstellen.

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Häufige Fragen

Ist ein Sperrkonto für Österreich Pflicht?

Nein. Österreich schreibt kein Sperrkonto gesetzlich vor. Im Gegensatz zu Deutschland können Sie den Nachweis ausreichender Mittel auch mit einem persönlichen Bankkonto, einem Stipendienbrief oder einer Haftungserklarung eines EU-ansässigen Bürgen erbringen. Das Sperrkonto ist eine akzeptierte Form, nicht die einzige.

Kann ich ein ausländisches Bankkonto als Nachweis verwenden?

Ja, ein ausländisches Bankkonto wird akzeptiert, sofern es auf Ihren Namen lautet und von Österreich aus zugänglich ist. Sie benötigen eine Bankbestätigung oder aktuelle Kontoauszüge für den erforderlichen Zeitraum. Die Behörden bei MA 35 in Wien und die BFA akzeptieren in der Regel EU- und Nicht-EU-Konten, wenn das Guthaben den Ausgleichszulagenrichtsatz erfüllt.

Können meine Eltern für mich bürgen, anstatt eigene Mittel nachzuweisen?

Ja. Eine Haftungserklarung (schriftliche Bürgschaftserklarung) von einem in der EU ansässigen Garanten ist eine in Österreich anerkannte Nachweisform. Der Garant übernimmt die rechtliche Verantwortung für Ihre Lebenshaltungskosten. Der Bürge muss nicht österreichischer Staatsbürger sein, aber in der EU ansässig. Kombinierte Nachweise sind ebenfalls zulässig.

Benötige ich 6 Monate Kontoauszüge?

Österreichische Behörden verlangen in der Regel 3 bis 6 Monate Kontoauszüge. Der genaue Umfang hängt vom Aufenthaltstitel und der zuständigen Behörde ab. Für Studentenvisumanträge empfehlen OeAD und die meisten Universitäten mindestens 3 Monate Kontoauszüge plus eine Bankbestätigung mit aktuellem Kontostand.

Zählt ein Stipendium als finanzieller Nachweis?

Ja. Ein Stipendien- oder Förderungsbrief einer anerkannten Institution gilt als finanzieller Nachweis in Österreich. Das Schreiben muss den monatlichen oder jährlichen Betrag und die Laufzeit bestätigen. OeAD-Stipendien, Erasmus+-Förderungen und staatliche Stipendien werden allgemein akzeptiert. Kombinieren Sie einen Stipendienbrief mit einem Kontoauszug, wenn die Förderung den monatlichen Richtsatz allein nicht abdeckt.

Verwandte Ratgeber

Quellen: OeAD (oead.at), BMI, migration.gv.at, oesterreich.gv.at. Stand: Juni 2026.