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Haftungserklärung für Österreich (2026)

Jules de Bruin
Jules de BruinEinwohner in Wien

Aktualisiert: | 6 weitere Personen fanden das hilfreich

Eine Haftungserklärung ist die verbindliche Zusage eines Sponsors, für Ihre Unterkunft und Ihren Unterhalt in Österreich aufzukommen. Sie kann bei Schülern, Studierenden, Freiwilligen und Künstlern eigene Mittel ersetzen und ist für manche Familientitel verpflichtend. Sie muss von einem österreichischen Notar oder Gericht beglaubigt sein und mindestens 5 Jahre gelten. Jeder genannte Verpflichtete haftet für den vollen Betrag.

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Was ist eine Haftungserklärung?

Eine Haftungserklärung ist ein rechtlich bindendes Dokument, mit dem ein Dritter, der Sponsor, sich formal verpflichtet, die Kosten des Aufenthalts einer anderen Person in Österreich zu übernehmen. Sie dient als Garantie gegenüber dem österreichischen Staat, dass der Antragsteller nicht auf öffentliche Mittel angewiesen sein wird. Der Sponsor übernimmt die persönliche finanzielle Haftung für den Lebensunterhalt, die Unterkunft und alle anfallenden Kosten des Antragstellers während des erklärten Zeitraums.

Die Erklärung unterliegt dem österreichischen Aufenthaltsrecht und muss dem von der zuständigen Behörde akzeptierten Format entsprechen. Sie unterscheidet sich von einem einfachen Unterstützungsschreiben: Nach notarieller Beglaubigung und Einreichung entsteht eine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung, die mindestens 5 Jahre gelten muss. Das bedeutet, der Sponsor kann auch nach der Abreise des Antragstellers haftbar gemacht werden, wenn während des Deckungszeitraums Kosten angefallen sind.

Das Formular ist in der Regel bei migration.gv.at oder beim zuständigen österreichischen Konsulat erhältlich. Für Studierende stellt OeAD (Österreichische Agentur für Bildung und Internationalisierung) zusätzliche Informationen zu akzeptierten Formaten bereit.

Wer kann Sponsor sein und was muss er nachweisen?

Für Studentenvisumanträge muss der Sponsor in der EU ansässig sein. Dies ist eine verbindliche Voraussetzung für die meisten Fälle, die von österreichischen Universitäten und OeAD bearbeitet werden. Für bestimmte Visumkategorien und Familienzusammenführungsanträge können abweichende Anforderungen gelten. Bitte prüfen Sie dies stets bei der zuständigen Behörde oder dem Konsulat, bevor Sie sich auf einen Sponsor aus einem Nicht-EU-Land verlassen.

Der Sponsor muss ausreichende finanzielle Kapazität nachweisen, um die Kosten des Antragstellers zu decken. Die Unterlagen, die Behörden typischerweise prüfen, sind:

  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate mit Angabe des Arbeitgebers sowie des Brutto- und Nettoeinkommens.
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit regelmäßigem positivem Saldo.
  • Steuerbescheid des Vorjahres, der manchmal zur Bestätigung langfristiger Einkommensstabilität angefordert wird.
  • Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers, die das aktuelle Beschäftigungsverhältnis und das monatliche Gehalt belegen.

Die Behörde prüft, ob das Einkommen des Sponsors nach Abzug der eigenen Lebenshaltungskosten ausreicht, um den Mindestunterhalt des Antragstellers in Österreich zu decken. Die aktuellen Richtsätze werden von migration.gv.at veröffentlicht und jährlich aktualisiert.

Illustration einer Bankkarte, einer Euro-Münze und eines Bankgebäudes, für die Kontoeröffnung und die Wahl von Bank oder Karte in Österreich.
Konto, Karte, Bank: die österreichischen Banking-Grundlagen.

Für welche Aufenthaltstitel wird eine Haftungserklärung akzeptiert?

AufenthaltstitelHaftungserklärungWer unterschreiben muss
Aufenthaltsbewilligung Schüler, Student oder FreiwilligerZulässig statt eigener MittelJede leistungsfähige Person oder Organisation
Niederlassungsbewilligung KünstlerZulässigJede leistungsfähige Person oder Organisation
Niederlassungsbewilligung Angehöriger sowie für sonstige Angehörige von EU-Bürgern oder SchweizernVerpflichtendDie Person in Österreich, die die Familie zusammenführt
Aufenthaltsbewilligung SozialdienstleistenderVerpflichtendDie Organisation, bei der der Sozialdienst geleistet wird
Rot-Weiß-Rot-Karte, Blaue Karte EU, andere ArbeitstitelKein vorgesehener WegIhr eigenes Gehalt ist der Nachweis

Quelle: oesterreich.gv.at, Haftungserklärung, vom BMI zuletzt aktualisiert am 10. August 2026; § 2 Abs. 1 Z 15 NAG.

Das Gesetz trennt scharf zwischen zulässig und verpflichtend. Bei Schülern, Studierenden, Freiwilligen und Künstlern kann ein Sponsor Ihre eigenen Mittel ersetzen. Bei der Niederlassungsbewilligung Angehöriger muss der Angehörige in Österreich jedenfalls eine abgeben. Überall sonst, auch bei der Rot-Weiß-Rot-Karte, erwartet die Behörde Ihr eigenes Einkommen.

Die Haftung reicht weiter, als viele Sponsoren denken. Neben Unterkunft und Unterhalt deckt der Sponsor, was Bund, Land oder Gemeinde für Rückkehrentscheidungen, Schubhaft, Sozialhilfe oder Grundversorgung ausgeben. Schengen- und D-Visa fallen nicht unter diese NAG-Regel; fragen Sie dort beim Konsulat nach dem passenden Formular.

Illustration einer Bank, eines Vorhängeschlosses und einer Euro-Münze, für Finanzierungsnachweis und Sperrkonto für österreichische Aufenthaltstitel.
Bank, Schloss, Mittel: Finanzierungsnachweis in Österreich.

Wie füllt man eine Haftungserklärung aus und reicht sie ein?

Der folgende Ablauf gilt für den Standardfall eines Studentenvisums oder Kurzaufenthaltsvisums. Einzelheiten können je nach Aufenthaltstitel und Konsulat abweichen.

  1. Offizielles Formular beschaffen. Laden Sie das aktuelle Formular der Haftungserklärung von migration.gv.at oder beim zuständigen österreichischen Konsulat herunter. Für Studentenvisa gibt OeAD möglicherweise das akzeptierte Format vor.
  2. Sponsor füllt die Erklärung aus. Der Sponsor trägt seinen vollständigen Namen, sein Geburtsdatum, seine Adresse und eine klare Haftungserklärung ein. Die Daten des Antragstellers und die vorgesehene Aufenthaltsdauer werden ebenfalls eingetragen.
  3. Unterschrift in Österreich beglaubigen lassen. Der Sponsor unterschreibt vor einem österreichischen Notar oder lässt bei einem österreichischen Gericht beglaubigen. Ein ausländischer Notar wird nicht anerkannt. Das Notarhonorar ist gesetzlich nicht fix, fragen Sie vorher nach einem Angebot.
  4. Finanzielle Unterlagen beifügen. Der Sponsor stellt die erforderlichen Nachweise zusammen: Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und weitere von der Behörde angeforderte Dokumente (siehe Checkliste unten).
  5. Mit dem Visum- oder Aufenthaltsantrag einreichen. Die beglaubigte Erklärung und alle Sponsorunterlagen sind im vollständigen Antragspaket beim österreichischen Konsulat oder der Behörde einzureichen.

Musteranfrage an Ihren Sponsor (zum Kopieren)

Senden Sie diese E-Mail, sobald der Sponsor seine Bereitschaft bestätigt hat.

Betreff: Bitte um Haftungserklärung – Österreichisches [Studentenvisum / Visum]

Sehr geehrte/r [Name des Sponsors],

vielen Dank, dass Sie bereit sind, meinen österreichischen
[Studentenvisum- / Visum-]Antrag zu unterstützen. Für den Antrag
benötige ich eine Haftungserklärung von Ihnen.

Was dabei auf Sie zukommt:
- Ausfüllen des beigefügten offiziellen Formulars mit Ihrem Namen,
  Ihrer Adresse und einer Erklärung, dass Sie meine Lebenshaltungskosten
  in Österreich übernehmen.
- Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch einen österreichischen Notar oder ein österreichisches Gericht.
- Beilage Ihrer Lohnabrechnungen und Kontoauszüge der letzten 3 Monate.

Die Erklärung muss mindestens 5 Jahre gültig sein. Bitte lesen Sie
das Formular sorgfältig, bevor Sie unterzeichnen.

Ich benötige die beglaubigten Unterlagen bis [Datum]. Bei Fragen stehe
ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Illustration einer Bankkarte, einer Euro-Münze und eines Bankgebäudes, für die Kontoeröffnung und die Wahl von Bank oder Karte in Österreich.
Konto, Karte, Bank: die österreichischen Banking-Grundlagen.

Welche Unterlagen muss der Sponsor beifügen?

Die folgende Checkliste umfasst die Standardanforderungen. Je nach Beschäftigungssituation des Sponsors können weitere Dokumente angefordert werden.

  • ✓Ausgefüllte, notariell beglaubigte HaftungserklärungOriginal mit Notarsiegel; Kopien werden nicht akzeptiert.
  • ✓Lohnabrechnungen der letzten 3 MonateMit Angabe des Arbeitgebers, Brutto- und Nettogehalt sowie Abrechnungszeitraum.
  • ✓Kontoauszüge der letzten 3 MonateVom Konto, auf das das Gehalt eingeht. Mit Name des Kontoinhabers.
  • ✓Arbeitsvertrag oder Bestätigung des ArbeitgebersZur Bestätigung des aktuellen Beschäftigungsverhältnisses und des monatlichen Gehalts.
  • ✓Aktueller Steuerbescheid (bei Selbstständigkeit)Zum Nachweis stabiler Einkünfte über die letzten 12 Monate.
  • ✓Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des SponsorsBeglaubigte Kopie kann erforderlich sein; bitte beim Konsulat nachfragen.
  • ✓Nachweis des EU-Wohnsitzes (falls erforderlich)Stromrechnung, Meldebestätigung oder Aufenthaltstitel im EU-Land.

Haftungserklärung mit eigenen Mitteln kombinieren

Eine Kombination aus Haftungserklärung und eigenen Ersparnissen stärkt Ihren Antrag. Wenn Sie das Sperrkonto lieber selbst einrichten möchten, können Sie ein Sperrkonto selbst einrichten. Für zusätzliche Ersparnisse eröffnen Sie ein normales Bankkonto: Ratgeber zur Kontoeröffnung in Österreich. Für günstige Auslandsüberweisungen empfiehlt sich Wise.

Häufige Fragen

Können meine Eltern aus dem Ausland als Sponsoren auftreten?

Für die meisten österreichischen Studentenvisumanträge muss der Sponsor in der EU ansässig sein. Eltern mit Wohnsitz außerhalb der EU können in der Regel keine Haftungserklärung abgeben, die die Anforderungen für das Studentenvisum erfüllt. Für bestimmte Visumkategorien ist eine Ausnahme möglich, aber Sie sollten dies immer vorab bei migration.gv.at prüfen.

Wie lange ist eine Haftungserklärung rechtlich bindend?

Mindestens 5 Jahre. Nach § 2 Abs. 1 Z 15 NAG, wie auf oesterreich.gv.at zusammengefasst, muss die Erklärung mindestens fünf Jahre gültig sein. In dieser Zeit haftet der Sponsor für Unterkunft und Unterhalt sowie für Kosten des Staates, etwa bei der Durchsetzung einer Rückkehrentscheidung. Sponsoren sollten das vor der Unterschrift wissen.

Muss der Sponsor in Österreich oder in der EU wohnen?

Für Studentenvisumanträge, die von den österreichischen Behörden und OeAD bearbeitet werden, muss der Sponsor in der Regel in der EU ansässig sein. Bei anderen Visa- und Familienzusammenführungsanträgen können abweichende Anforderungen gelten. Bitte prüfen Sie die spezifischen Regelungen auf migration.gv.at oder beim zuständigen österreichischen Konsulat.

Ist eine notarielle Beglaubigung der Haftungserklärung erforderlich?

Ja, und zwar in Österreich. Laut oesterreich.gv.at muss die Haftungserklärung von einem österreichischen Notar oder einem österreichischen Gericht beglaubigt werden. Die Central European University informiert ihre Studierenden, dass ein Notar aus einem anderen Land nicht anerkannt wird. Ein Sponsor im Ausland muss also in Österreich unterschreiben oder über ein österreichisches Gericht beglaubigen lassen.

Können beide Eltern eine Haftungserklärung gemeinsam unterschreiben?

Ja. Pro Antrag ist nur eine Haftungserklärung zulässig, sie kann aber mehrere Verpflichtete nennen. Jeder von ihnen haftet für sich, und zwar für den vollen Betrag, nicht für einen Anteil. Wer eine nicht tragfähige Haftungserklärung abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Jeder Verpflichtete muss seine Leistungsfähigkeit daher bei der Unterschrift belegen.

Kann ich eine Haftungserklärung mit eigenen Ersparnissen kombinieren?

Ja. Viele Antragsteller kombinieren eine Haftungserklärung mit eigenen Bankersparnissen oder einem Sperrkonto, um den gesamten Finanzierungsnachweis zu erbringen. Die Behörden bewerten das Gesamtbild. Stellen Sie sicher, dass jedes Element klar dokumentiert ist und der Gesamtbetrag den erforderlichen monatlichen Mindestbetrag erreicht oder überschreitet.

Quellen: migration.gv.at, OeAD.