Finanzieller Nachweis fuer das oesterreichische Studentenvisum (2026)
Jules de Bruin
Einwohner in Wien
Updated: 7. Juni 2026 | Found helpful by 9 others
Stand: Juni 2026. Fuer einen oesterreichischen Studentenaufenthaltstitel muessen Sie 2026 EUR 722,58/Monat nachweisen, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, oder EUR 1.308,39/Monat, wenn Sie 24 oder aelter sind, in der Regel fuer 12 Monate im Voraus (EUR 8.670,96 bzw. EUR 15.700,68 pro Jahr). Fuer Mobilitaets- und Erasmusstudierende sind 24 Monate nachzuweisen. Liegt Ihre Miete ueber EUR 386,43/Monat, wird die Differenz oben drauf gerechnet. Ein Konto auf Ihren Namen, das von Oesterreich aus zugaenglich ist, ein Stipendium oder eine Haftungserklaerung werden jeweils akzeptiert. Ein Sperrkonto ist optional, nicht Pflicht.
Berechnen Sie genau, wie viel Sie benoetigen
Geben Sie Ihr Alter, Ihre Miete und die Anzahl der Unterhaltsberechtigten ein, um Ihren Finanznachweis-Betrag fuer 2026 zu erhalten.
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Wie viel Geld brauchen Sie fuer das oesterreichische Studentenvisum 2026?
Die oesterreichischen Behoerden richten sich beim Mindestlebensunterhalt nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz. Fuer 2026 gilt: Studierende unter 24 Jahren muessen EUR 722,58/Monat nachweisen; Studierende ab 24 Jahren muessen EUR 1.308,39/Monat nachweisen. Die Jahrssummen betragen EUR 8.670,96 bzw. EUR 15.700,68. Kommen Familienangehoerige dazu, erhoehen sich die Anforderungen entsprechend.
Hinweis: Die englischsprachige Seite von migration.gv.at zeigt derzeit EUR 777,58 fuer Studierende unter 24 Jahren. Dieser Wert scheint veraltet zu sein. Der korrekte Satz fuer 2026 betraegt EUR 722,58, entsprechend dem offiziellen Ausgleichszulagenplan. Bitte bestaetigen Sie den Betrag direkt bei der zustaendigen oesterreichischen Botschaft.
| Situation | Monatlich | Jahrssumme (12 Monate) |
|---|---|---|
| Studierende unter 24 Jahren | EUR 722,58 | EUR 8.670,96 |
| Studierende ab 24 Jahren | EUR 1.308,39 | EUR 15.700,68 |
| Zuzueglich Ehepartner | EUR 2.064,12 (gesamt) | Abhaengig vom Altersbereich |
| Je unterhaltsberechtigtes Kind | EUR 201,88 Aufschlag | Pro Kind, pro Monat |
| Mietaufschlag (wenn Miete ueber EUR 386,43) | Differenz wird oben drauf gerechnet | Siehe Mietabschnitt unten |
Quelle: migration.gv.at und oesterreichischer Ausgleichszulagenplan, Juni 2026.
Welche Nachweise muessen Studierende einreichen?
Sie muessen Mittel fuer den gesamten geplanten Aufenthalt nachweisen, in der Regel 12 Monate fuer einen regulaeren Studentenaufenthaltstitel. Fuer Mobilitaets- und Erasmusstudierende sind in der Regel 24 Monate nachzuweisen. Das Konto muss auf Ihren Namen lauten und von Oesterreich aus zugaenglich sein.
Kontoauszug eines Privatkontos
Ein Auszug der letzten 3 bis 6 Monate, der einen stabilen Kontostand belegt, nicht nur eine kurzfristige Einzahlung kurz vor der Antragstellung. Das Konto muss auf Ihren Namen lauten. Oesterreichische und EU-Konten sind unkompliziert; Konten ausserhalb der EU werden akzeptiert, die Botschaft kann jedoch eine beglaubigte Uebersetzung oder eine Bankbestaetigung verlangen.
Stipendienschreiben
Ein offizielles Schreiben der vergebenden Stelle (Universitaet, Regierung oder Stiftung), das den monatlichen oder jaehrlichen Betrag, die Laufzeit und die direkte Auszahlung an Sie in Oesterreich bestaetigt. Stipendien von OeAD (oead.at) werden besonders unkompliziert anerkannt.
Haftungserklaerung (Verpflichtungserklaerung einer buergeenden Person)
Eine rechtlich verbindliche Erklaerung einer buergeenden Person (haeufig ein Elternteil oder Arbeitgeber), die sich verpflichtet, Ihre Kosten waehrend des Studiums zu tragen. Die buergende Person muss ihre eigene finanzielle Leistungsfaehigkeit belegen. Weitere Informationen finden Sie unter /de/blocked-account/sponsor-declaration.
Sperrkonto (optional)
Ein Sperrkonto wird akzeptiert, ist aber nicht Pflicht. Naeheres dazu im Abschnitt unten.
Brauchen Studierende ein Sperrkonto?
Nein. Anders als Deutschland verlangt Oesterreich kein Sperrkonto fuer Studentenvisa oder Studentenaufenthaltstitel. Ein gewoehnliches Privatkonto mit ausreichendem Guthaben, ein Stipendium oder eine Haftungserklaerung eines Buergen genuegen jeweils fuer sich allein. Ein Sperrkonto ist eine der moeglichen Optionen, wenn Sie Mittel fuer Visazwecke gesondert halten moechten, aber keine Bedingung des Antrags.
Wenn Sie dennoch ein Sperrkonto nutzen moechten, koennen Sie ein Sperrkonto selbst einrichten, einen Anbietervergleich unter /de/blocked-account/providers einsehen oder die allgemeine Uebersicht unter /de/blocked-account/do-i-need-one lesen.
Wie beeinflusst die Miete den nachzuweisenden Betrag?
Der Grundbetrag fuer den Lebensunterhalt enthaelt eine Wohnkostenkomponente von EUR 386,43/Monat. Liegt Ihre tatsaechliche Miete darueber, muessen Sie die Differenz zusaetzlich zum Grundbetrag nachweisen. Fuer Studierende in Wien, wo Einzelzimmermieten regelmaessig ueber EUR 600/Monat liegen, bedeutet das einen deutlich hoehere nachzuweisende Summe.
Wien-Beispiel (Studierende unter 24 Jahren)
- Monatlicher Grundbetrag: EUR 722,58
- Enthaltene Wohnkostenkomponente: EUR 386,43
- Tatsaechliche Wiener Zimmermiete: EUR 650/Monat
- Mietaufschlag: EUR 650 minus EUR 386,43 = EUR 263,57/Monat
- Angepasster Monatsbetrag: EUR 986,15 (EUR 722,58 + EUR 263,57)
- Angepasste Jahrssumme: EUR 11.833,80
Berechnen Sie Ihren genauen Betrag mit unserem Rechner: /de/blocked-account/calculator. Geben Sie Ihr Alter, Ihre geplante Miete und die Anzahl der Unterhaltsberechtigten ein.
Was gilt fuer Stipendien und Buergen?
Ein Stipendienschreiben einer akkreditierten Stelle erfuellt die Finanznachweis-Pflicht, sofern es den geforderten Betrag fuer den gesamten Genehmigungszeitraum abdeckt und Sie namentlich als Empfaengerin oder Empfaenger nennt. Stipendien von OeAD (oead.at), dem Ernst-Mach-Stipendium, dem Erasmus+-Programm oder staatlichen Foerderprogrammen werden von den oesterreichischen Einwanderungsbehoerden akzeptiert.
Wenn Sie von einem Elternteil oder einer anderen Person finanziell unterstuetzt werden, muss diese Person eine Haftungserklaerung einreichen. Das ist ein formelles Rechtsdokument, in dem sich die buergende Person verpflichtet, Ihre Lebenshaltungskosten fuer die Dauer des Studiums zu uebernehmen. Die buergende Person muss ihre eigene Einkommenssituation belegen (Gehaltszettel, Steuerbescheide oder Kontoauszuege). Je nach ausstellender Botschaft ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Alle Details finden Sie unter /de/blocked-account/sponsor-declaration.
Mehrere Quellen koennen kombiniert werden: Ein Teilstipendium von EUR 500/Monat und ein Bankkonto, das die restlichen EUR 222,58/Monat (fuer Studierende unter 24 Jahren) abdeckt, erfuellen gemeinsam die Anforderung.
Wie und wann beantragen Sie das Visum?
Studierende aus Laendern ausserhalb des EWR muessen vor der Einreise ein Visum D (nationales Visum) bei der oesterreichischen Botschaft in ihrem Heimatland beantragen. Das Visum D gilt bis zu 6 Monate und erlaubt die Einreise, waehrend der eigentliche Studentenaufenthaltstitel nach der Ankunft bei der zustaendigen Bezirkshauptmannschaft bzw. der MA 35 in Wien beantragt wird.
Migration.gv.at gibt an, dass fuer den Erstantrag kein Unterkunftsnachweis erforderlich ist. In der Praxis wird jedoch haeufig eine Unterkunft ueber OeAD erwartet, und mindestens 3 Monate gesicherte Unterkunft (zum Beispiel eine Bestaetigung des Studentenwohnheims von OeAD) beschleunigen die Bearbeitung erheblich. Bereiten Sie Unterlagen zur Unterkunft auch dann vor, wenn die Checkliste dies nicht ausdruecklich verlangt.
Bei der Verlaengerung muessen Sie sowohl einen aktuellen Finanznachweis in der jeweils geltenden Hoehe als auch einen Studienfortschritt von mindestens 16 ECTS pro Jahr belegen. Stellen Sie den Verlaengerungsantrag mindestens 6 Wochen vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels. Wenn Sie Geld aus dem Ausland auf Ihr Konto ueberweisen moechten, nutzen Sie Wise fuer guenstige internationale Ueberweisungen zum Mittelkurs.
Ihren genauen Betrag berechnen
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Zum Rechner →Moechten Sie ein Sperrkonto nutzen? Anbieter vergleichen. Fuer internationale Ueberweisungen zur Kontoaufstockung empfehlen wir Wise.
Haeufig gestellte Fragen
Aendert sich der Betrag, wenn ich 24 Jahre oder aelter bin?
Ja. Studierende unter 24 Jahren muessen EUR 722,58 pro Monat (EUR 8.670,96 pro Jahr) nachweisen. Studierende ab 24 Jahren muessen EUR 1.308,39 pro Monat (EUR 15.700,68 pro Jahr) nachweisen. Der hoehere Satz gilt ab dem Tag, an dem Sie 24 werden, nicht erst bei der Verlaengerung.
Kann ich ein Gemeinschaftskonto oder das Konto meiner Eltern verwenden?
Nein. Das Konto muss auf Ihren Namen lauten und von Oesterreich aus zugaenglich sein. Ein Gemeinschaftskonto, auf dem Sie alleinige Kontoinhaberin oder alleiniger Kontoinhaber sind, kann akzeptiert werden. Ein Konto der Eltern allein genuegt nicht. Wenn ein Elternteil Sie finanziert, muss stattdessen eine Haftungserklaerung eingereicht werden.
Ist ein Sperrkonto fuer das oesterreichische Studentenvisum Pflicht?
Nein. Oesterreich verlangt kein Sperrkonto fuer Studentenvisa. Ein gewoehnliches Bankkonto mit ausreichendem Guthaben, ein Stipendienschreiben oder eine Haftungserklaerung eines Buergschaftsgebers genuegen jeweils einzeln. Ein Sperrkonto ist eine moegliche Option, aber keine Voraussetzung.
Wie viele Monate Kontoauszuege benoetigt man?
Die meisten oesterreichischen Botschaften verlangen 3 bis 6 Monate Kontoauszuege, um zu zeigen, dass das Guthaben stabil ist und nicht nur kurz vor dem Antrag eingezahlt wurde. Fuer das Visum D genuegen in der Regel 3 Monate. Fuer den Aufenthaltstitel sind 12 Monate Guthaben oder ein Stipendium fuer den gesamten Zeitraum nachzuweisen.
Was gilt die 16-ECTS-Regel bei der Verlaengerung?
Bei der Verlaengerung des Studentenaufenthaltstitels muss ein Studienfortschritt von mindestens 16 ECTS pro Jahr nachgewiesen werden. Ausserdem ist ein aktueller Finanznachweis in gleicher Hoehe beizubringen. Ein nicht bestandenes Jahr ohne dokumentierte Gruende kann zur Nichtverlaengerung fuehren.
Quellen: migration.gv.at, OeAD, oesterreichischer Ausgleichszulagenplan. Stand: Juni 2026.
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