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Sperrkonto in Österreich (2026)

Jules de Bruin

Expat in Vienna

Updated: June 7 2026 | Found helpful by 4 others

Stand: Juni 2026. Ein Sperrkonto ist ein gesperrtes Konto, auf dem ein Gesamtbetrag eingefroren und in festen monatlichen Raten freigegeben wird. In Österreich ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben (anders als in Deutschland); es ist lediglich eine von mehreren akzeptierten Formen des Finanznachweises. Deutsche Anbieter wie Expatrio und Fintiba sind primär auf Deutschland ausgerichtet; klären Sie die Akzeptanz in Österreich mit Ihrer Botschaft oder der MA 35 ab, bevor Sie Gebühren bezahlen. Für die meisten Antragstellenden reicht ein normales Konto mit einem Guthaben für 12 Monate und einem Herkunftsnachweis der Mittel genauso gut.

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Was ist ein Sperrkonto?

Ein Sperrkonto ist ein Bankkonto, auf dem der eingezahlte Gesamtbetrag gesperrt und nur in vorher festgelegten monatlichen Raten freigegeben wird. Der Kontoinhaber kann den vollen Betrag nicht auf einmal abheben. Diese Struktur soll den Einwanderungsbehörden belegen, dass der Antragstellende über gesicherte Mittel für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel 12 Monate, verfügt.

Das Verfahren funktioniert wie folgt: Sie zahlen einen Gesamtbetrag ein, die Bank oder der Anbieter stellt eine Bankbestätigung oder eine Sperrkonto-Bestätigung aus, die den gesperrten Betrag und den Freigabeplan bestätigt, und dieses Schreiben legen Sie Ihrem Visum- oder Aufenthaltstitelantrag bei. Nach Ihrer Ankunft und Anmeldung werden die monatlichen Beträge automatisch auf Ihr verknüpftes Girokonto freigegeben.

Das Konzept stammt aus Deutschland, wo es für Studierendenvisa gesetzlich vorgeschrieben ist. Österreich verwendet dieselbe Terminologie und akzeptiert das Produkt, verlangt es aber, wie im nächsten Abschnitt erläutert, nicht zwingend.

Ist ein Sperrkonto in Österreich verpflichtend?

Nein. Österreich schreibt kein Sperrkonto gesetzlich vor. Der rechtliche Maßstab gemäß dem österreichischen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (migration.gv.at) lautet, dass Antragstellende ausreichende Unterhaltsmittel nachweisen müssen. Dieser Maßstab ist breiter gefasst als in Deutschland und kann auf mehrere Arten erfüllt werden: durch ein Sperrkonto, ein reguläres Sparkonto mit einem Guthaben für 12 Monate, eine Haftungserklärung (finanzielle Bürgschaft eines Sponsors), ein Stipendienschreiben von OeAD oder einen Beschäftigungsnachweis mit ausreichendem Gehalt.

Der wesentliche Unterschied zu Deutschland: Dort ist ein Sperrkonto für Studierendenvisa gesetzlich verpflichtend. In Österreich entscheiden Botschaft oder MA 35 fallbezogen, welche Unterlagen sie akzeptieren. Manche österreichischen Botschaften sind mit den Zertifikaten von Expatrio und Fintiba vertraut; andere bevorzugen einen klassischen Kontoauszug oder eine Bürgschaftserklärung. Klären Sie dies immer vorab mit Ihrer zuständigen Botschaft oder dem Konsulat, bevor Sie eine Anbietergebühr bezahlen.

Wichtiger Hinweis

Gehen Sie nicht davon aus, dass ein für ein deutsches Visum akzeptiertes Produkt auch für ein österreichisches anerkannt wird. Wenden Sie sich direkt an Ihre österreichische Botschaft oder die MA 35 Wien und fragen Sie, welche Nachweisformen derzeit akzeptiert werden. Weitere Informationen: Brauche ich ein Sperrkonto für Österreich?

Wie funktioniert ein Sperrkonto (Eigeninitiative vs. Anbieter)?

Es gibt zwei Wege: die Eigeninitiative und den verwalteten Anbieterweg. Beide setzen voraus, dass Sie den erforderlichen Gesamtbetrag auf ein gesperrtes Konto einzahlen und ein Bestätigungsschreiben für Ihren Visumantrag erhalten. Prozess, Kosten und Dokumentation unterscheiden sich jedoch.

Eigeninitiative (direkt über Bank)

Eröffnen Sie ein gesperrtes Sparkonto bei einer österreichischen oder europäischen Bank. Vereinbaren Sie die Freigabestruktur direkt mit der Bank. Die Bank stellt eine Bankbestätigung aus, die den gesperrten Betrag und die monatliche Freigabe bestätigt. Günstigere Option (keine Anbietergebühr), aber mehr Eigenaufwand. Eine vollständige Anleitung finden Sie im Ratgeber Sperrkonto selbst einrichten.

Anbieter (Expatrio / Fintiba / Coracle)

Online registrieren, Identität verifizieren, Betrag einzahlen und innerhalb weniger Tage eine Sperrkonto-Bestätigung erhalten. Der Anbieter übernimmt die Bankbeziehung und automatisiert die monatlichen Freigaben. Höhere Kosten durch Setup- und monatliche Gebühren, dafür einfacher und schneller. Beachten Sie: Diese Anbieter sind primär auf Deutschland ausgerichtet; österreichische Akzeptanz vorab klären.

Was kostet ein Sperrkonto?

Anbietergebühren variieren und werden regelmäßig aktualisiert. Die folgenden Angaben sind Richtwerte (Stand: Juni 2026); prüfen Sie die aktuellen Preise auf der Website des Anbieters, bevor Sie sich anmelden.

Expatrio

Einrichtungsgebühr ca. EUR 49 bis EUR 89, zuzüglich optionaler monatlicher Servicepakete. Beinhaltet Identitätsprüfung und Zertifikatsausgabe. Primär für Deutschland konzipiert; Akzeptanz an der österreichischen Botschaft vorab bestätigen.

Fintiba

Einrichtungsgebühr ca. EUR 89. Beinhaltet das Sperrkonto-Zertifikat und die Online-Kontoverwaltung. Ebenfalls primär auf Deutschland ausgerichtet.

Coracle

Einrichtungsgebühr ca. EUR 59 bis EUR 99. Gestaffelte Pakete mit unterschiedlichen Serviceniveaus. Aktuelle Preise und Akzeptanz in Österreich auf der Website prüfen.

Eigeninitiative (direkt über Bank)

Keine Anbietergebühr. Manche Banken erheben eine geringe Kontoführungsgebühr. Der Koordinationsaufwand liegt bei Ihnen. Kosten hängen von der Bank ab.

Zusätzlich zu den Anbietergebühren müssen Sie die eigentlichen Lebenshaltungsmittel einzahlen. Bei einem Plan mit EUR 1.000 pro Monat beträgt die Gesamteinzahlung in der Regel EUR 12.000 bis EUR 13.000 (12 Monate plus Puffer). Diese Mittel gehören Ihnen; sie werden monatlich zurückgebucht und sind keine Gebühr. Für internationale Überweisungen empfiehlt sich Wise zur Reduzierung von Umrechnungs- und Überweisungskosten gegenüber einer klassischen Banküberweisung.

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Wie richtet man ein Sperrkonto Schritt für Schritt ein?

Der Prozess dauert von der Antragstellung bis zum Bestätigungsschreiben in der Regel 2 bis 4 Wochen. Planen Sie bei internationalen SWIFT-Überweisungen zusätzliche Zeit ein. Beginnen Sie frühzeitig, um Verzögerungen vor Ihrem Visum-Termin zu vermeiden.

  1. 1

    Erforderlichen Betrag ermitteln

    Prüfen Sie den aktuellen österreichischen Unterhaltsrichtsatz auf migration.gv.at oder bei OeAD. Multiplizieren Sie diesen mit 12 Monaten und addieren Sie einen Puffer für Anbietergebühren.

  2. 2

    Unterlagen zusammenstellen

    Bereiten Sie Ihren Reisepass, den Immatrikulationsnachweis oder die Vorgangsreferenz für den Visumantrag sowie einen Wohnsitznachweis vor. Die Anforderungen der Anbieter variieren; prüfen Sie die aktuelle Dokumentenliste auf der jeweiligen Website.

  3. 3

    Konto eröffnen oder beim Anbieter registrieren

    Eigeninitiative: Eröffnen Sie ein gesperrtes Sparkonto bei einer Bank (siehe Bankkonto in Österreich eröffnen). Anbieter: Registrieren Sie sich online bei Expatrio, Fintiba oder Coracle und führen Sie die Identitätsprüfung durch.

  4. 4

    Mittel frühzeitig einzahlen

    Überweisen Sie den Gesamtbetrag per SWIFT, SEPA oder Wise. Planen Sie mindestens 5 bis 10 Werktage vor Ihrem Visum-Termin ein. SWIFT-Überweisungen aus Nicht-EU-Ländern können länger dauern.

  5. 5

    Bestätigungsschreiben einholen

    Die Bank stellt eine Bankbestätigung aus; Anbieter stellen eine Sperrkonto-Bestätigung aus. Beide bestätigen den gesperrten Betrag und die monatliche Freigabestruktur. Dieses Schreiben legen Sie Ihrem Visumantrag bei.

  6. 6

    Mit dem Visumantrag einreichen

    Legen Sie das Bestätigungsschreiben Ihrer Dokumentenmappe für die österreichische Botschaft oder die MA 35 bei. Bewahren Sie eine beglaubigte Kopie auf.

  7. 7

    Mittel nach der Ankunft abrufen

    Nach Ihrer Anmeldung in Österreich (Meldezettel) und Aktivierung Ihres Aufenthaltstitels benachrichtigen Sie Ihren Anbieter oder Ihre Bank, um die monatlichen Freigaben zu starten.

  8. 8

    Konto am Ende schließen

    Sobald Sie das Sperrkonto nicht mehr benötigen, schließen Sie es und lassen Sie das verbleibende Guthaben zurückbuchen. Typischer Abschlusszeitpunkt ist nach der ersten Verlängerung des Aufenthaltstitels, wenn Erwerbseinkommen den Lebensunterhalt deckt.

Häufige Fragen

Ist ein Sperrkonto für ein österreichisches Visum verpflichtend?

Nein. In Österreich ist ein Sperrkonto gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der rechtliche Maßstab lautet: ausreichende Unterhaltsmittel nachweisen. Ein normales Bankkonto mit einem Guthaben für 12 Monate und einem Herkunftsnachweis der Mittel erfüllt diese Anforderung in den meisten Fällen. Klären Sie das akzeptierte Format vorab mit der zuständigen österreichischen Botschaft oder mit der MA 35 in Wien.

Wird ein deutsches Sperrkonto (Expatrio oder Fintiba) in Österreich akzeptiert?

Möglicherweise, aber nicht garantiert. Expatrio und Fintiba sind auf deutsche Hochschulzulassungen und deutsche Visaanforderungen ausgerichtet. Österreichische Botschaften und die MA 35 können diese Zertifikate akzeptieren, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Kontaktieren Sie Ihre zuständige österreichische Botschaft oder das Konsulat, bevor Sie ein solches Konto für einen österreichischen Antrag eröffnen.

Wie viel Geld muss ich auf ein Sperrkonto einzahlen?

Der erforderliche Betrag hängt von der monatlichen Freigaberate ab, die Sie wählen. Bei EUR 1.000 pro Monat beträgt die Gesamteinzahlung in der Regel EUR 12.000 bis EUR 13.000 (12 Monate plus Puffer für Anbietergebühren). Der österreichische Unterhaltsrichtsatz für Studierende ist gesetzlich geregelt; prüfen Sie den aktuellen Betrag auf migration.gv.at oder bei OeAD.

Kann ich ein Sperrkonto selbst einrichten, ohne einen Anbieter wie Expatrio?

Ja. Sie können ein gesperrtes Sparkonto bei einer österreichischen oder europäischen Bank eröffnen, den erforderlichen Betrag einzahlen und die Bank anweisen, die Mittel in festen monatlichen Raten freizugeben. Die Bank stellt dann eine Bankbestätigung aus, die den Kontostand und die Freigabestruktur bestätigt. Diese Eigenlösung spart die Anbietergebühr, erfordert aber mehr Eigenkoordination mit der Bank.

Wie erhalte ich das Geld nach meiner Ankunft in Österreich?

Sobald Sie sich in Österreich gemeldet haben (Meldezettel) und Ihr Aufenthaltstitel aktiviert ist, benachrichtigen Sie Ihren Anbieter oder Ihre Bank. Diese prüfen Ihre Unterlagen und geben den vereinbarten monatlichen Betrag auf Ihr verknüpftes Girokonto frei. Bei Anbietern wie Expatrio oder Fintiba erfolgt dies über das Online-Portal. Bei der Eigenlösung wenden Sie sich direkt an die Bank oder richten einen Dauerauftrag ein.

Quellen: migration.gv.at, OeAD, Expatrio, Fintiba, Coracle (Anbieter-Websites). Stand: Juni 2026.