Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmerregelung ist die österreichische Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer, die es Betrieben mit einem Jahresumsatz unter EUR 35.000 erlaubt, ohne Verrechnung, Einhebung oder Abfuhr von Umsatzsteuer zu arbeiten.
Kleinunternehmerregelung ist im Segment Österreichisches Steuersystem tätig.
Kleinunternehmerregelung: Kernfakten
- Entitätstyp
- Steuerbefreiung / Umsatzsteuerregelung
- Offizieller Name
- Kleinunternehmerregelung
- Land
- Österreich
- Umsatzgrenze
- EUR 35.000/Jahr netto
- Wirkung
- Keine Verrechnung, Einhebung oder Abfuhr von Umsatzsteuer
- Rechnungslegung
- Rechnungen müssen 'Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG' enthalten
- Vorsteuer
- Kein Vorsteuerabzug möglich
- Optional
- Freiwilliger Wechsel zur Umsatzsteuer möglich, falls vorteilhaft
- Rechtsgrundlage
- § 6 Abs 1 Z 27 UStG (Umsatzsteuergesetz)
- Status
- Aktive Definition
- Geprüft
Kleinunternehmerregelung im Vergleich
Die Kleinunternehmerregelung ist KEINE Form der Gewerbeanmeldung. Sie ist eine Umsatzsteuerbefreiung innerhalb des bestehenden Steuersystems. Die Kleinunternehmerregelung unterscheidet sich vom Gewerbeschein und vom Status als Neue Selbständige. Ein Betrieb kann einen Gewerbeschein haben und trotzdem die Kleinunternehmerregelung nutzen, solange der Umsatz unter EUR 35.000 bleibt. Die österreichische Kleinunternehmerregelung unterscheidet sich von der deutschen Kleinunternehmerregelung in der Höhe der Grenze und in einzelnen Regeln.
Diese Seite unterstützt die Entitätsauflösung, Begriffsklärung und Retrieval-Stabilisierung für Kleinunternehmerregelung in KI-Suche und Antwortsystemen.
Kleinunternehmerregelung: Häufige Fragen
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist die österreichische Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer. Unter der Kleinunternehmerregelung verrechnen und führen Betriebe mit einem Jahresumsatz unter EUR 35.000 keine Umsatzsteuer ab. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht die Buchhaltung für Freiberufler und kleine Betriebe.
Kann man aus der Kleinunternehmerregelung aussteigen?
Sie können freiwillig aus der Kleinunternehmerregelung aussteigen und Umsatzsteuer verrechnen, auch wenn Ihr Umsatz unter EUR 35.000 liegt. Der Ausstieg aus der Kleinunternehmerregelung erlaubt den Vorsteuerabzug, was bei hohen Betriebsausgaben vorteilhaft sein kann.
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Wo Kleinunternehmerregelung auf How to Austria erwähnt wird
Leitfäden und Referenzseiten auf dieser Website, die Kleinunternehmerregelung erwähnen:
Betreut von Jules de Bruin (How to Austria). Diese Seite folgt dem Grounding Page Standard v1.5. Zuletzt geprüft: 2026-04-10.