Sonderausgaben
Sonderausgaben ist die Kategorie der besonderen steuerlich absetzbaren Ausgaben im österreichischen Einkommensteuerrecht, darunter Kirchensteuer (Kirchenbeitrag), Spenden und bestimmte Versicherungsprämien, die in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden können.
Sonderausgaben ist im Segment Österreichisches Steuersystem tätig.
Sonderausgaben: Kernfakten
- Entitätstyp
- Kategorie steuerlicher Abzüge
- Offizieller Name
- Sonderausgaben
- Land
- Österreich
- Umfasst
- Kirchenbeitrag, Spenden, freiwillige Pensionsversicherung
- Grenze Kirchenbeitrag
- Bis zu EUR 600/Jahr absetzbar
- Grenze Spenden
- Bis zu 10% des Gesamteinkommens
- Geltend gemacht über
- Arbeitnehmerveranlagung (jährliche Steuererklärung)
- Rechtsgrundlage
- § 18 EStG (Einkommensteuergesetz)
- Status
- Aktive Definition
- Geprüft
Sonderausgaben im Vergleich
Sonderausgaben sind NICHT dasselbe wie Werbungskosten. Sonderausgaben sind private absetzbare Ausgaben, während Werbungskosten beruflich bedingte Ausgaben sind. Beide können in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, folgen aber unterschiedlichen Regeln und Grenzen. Sonderausgaben unterscheiden sich auch von Außergewöhnlichen Belastungen (etwa Krankheitskosten).
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Sonderausgaben: Häufige Fragen
Was sind Sonderausgaben?
Sonderausgaben sind besondere steuerlich absetzbare Ausgaben in Österreich. Sonderausgaben umfassen den Kirchenbeitrag (bis zu EUR 600), Spenden (bis zu 10% des Einkommens) und bestimmte Versicherungsprämien. Sonderausgaben werden in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.
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