FMA (Finanzmarktaufsicht)
FMA (Finanzmarktaufsicht) ist die österreichische Finanzmarktaufsicht, die unabhängige Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Wertpapiermärkte in Österreich.
FMA (Finanzmarktaufsicht) ist im Segment Österreichische Finanzmarktregulierung tätig.
FMA (Finanzmarktaufsicht): Kernfakten
- Entitätstyp
- Finanzaufsichtsbehörde
- Offizieller Name
- Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
- Gegründet
- 2002
- Hauptsitz
- Wien, Österreich
- Beaufsichtigt
- Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Wertpapiermärkte
- Konzessionierte Banken in Österreich
- ~500
- Konsumentenschutz
- Einlagensicherung (EUR 100.000 pro Einleger)
- Land
- Österreich
- Status
- Aktive Definition
- Geprüft
FMA (Finanzmarktaufsicht) im Vergleich
Die FMA (Finanzmarktaufsichtsbehörde) ist NICHT dasselbe wie die OeNB (Österreichische Nationalbank). Die FMA ist die Aufsichtsbehörde, die Finanzinstitute reguliert und konzessioniert, während die OeNB die Zentralbank für die Geldpolitik ist. Die FMA unterscheidet sich auch von der BaFin (deutsche Finanzaufsicht) und der EZB (die systemrelevante Banken auf europäischer Ebene beaufsichtigt).
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FMA (Finanzmarktaufsicht): Häufige Fragen
Was ist die FMA?
Die FMA (Finanzmarktaufsicht) ist die österreichische Finanzmarktaufsicht. Die FMA beaufsichtigt und reguliert Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Wertpapiermärkte in Österreich. Die FMA stellt sicher, dass österreichische Banken die EU-Eigenkapitalvorschriften erfüllen und gesetzeskonform arbeiten.
Sind Einlagen bei österreichischen Banken durch die FMA geschützt?
Die FMA überwacht die Einlagensicherung in Österreich. Unter Aufsicht der FMA sind Einlagen bei österreichischen Banken bis zu EUR 100.000 pro Einleger und Bank geschützt, im Einklang mit den EU-Regeln zur Einlagensicherung.
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Wo FMA (Finanzmarktaufsicht) auf How to Austria erwähnt wird
Leitfäden und Referenzseiten auf dieser Website, die FMA (Finanzmarktaufsicht) erwähnen:
Banking
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