Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) in Österreich

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Kredite und BNPL
Ein neues Verbraucherkreditgesetz 2026 ersetzt das alte Gesetz für Verträge ab dem 20. November 2026. Buy Now, Pay Later über Dritte wie Klarna wird regulierter Kredit. Nach einer negativen Bonitätsprüfung darf kein Kredit vergeben werden (§ 17). Der 14-tägige Rücktritt endet spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen, Strafen bleiben bei €10.000 je Übertretung.
Wohnkredite und Online-Verträge
Zwei benachbarte Änderungen haben eigene Stichtage. Online-Verträge ab 1. Oktober 2026 brauchen einen Widerrufsbutton nach § 13a FAGG. Fixverzinste Immobilienkredite ab 1. Jänner 2027 dürfen eine Vorfälligkeitsentschädigung bis 3 % nach § 20 Abs. 3 HIKrG vorsehen, bisher 1 %. Konsumkredite bleiben bei 1 %.
Was ändert sich im Verbraucherkreditrecht am 20. November 2026?
| Regel | Altes VKrG (bis 19.11.2026) | VKrG 2026 (ab 20.11.2026) |
|---|---|---|
| Kleinster erfasster Kredit | €200 (§ 4 Abs. 1) | Keine Untergrenze im Anwendungsbereich (§ 6) |
| Kurzer, billiger Kredit | Ausgenommen bei Rückzahlung binnen 3 Monaten mit geringen Kosten (§ 4 Abs. 2 Z 1) | Keine solche Ausnahme; nur leichtere Informationspflicht (§ 8 Abs. 2) |
| Zahlungsaufschub (BNPL) | Nur entgeltliche Stundung erfasst (§ 25 Abs. 1) | Jede Stundung erfasst (§ 39 Abs. 1); Händlerstundung, gratis, 50 Tage ausgenommen (§ 39 Abs. 2 Z 3) |
| Bonitätsprüfung | Prüfen, bei erheblichen Zweifeln warnen (§ 7 Abs. 2) | Kein Kredit ohne positives Ergebnis (§ 17 Abs. 6) |
| Daten für die Prüfung | Im Gesetz nicht beschränkt | Keine sozialen Medien, keine sensiblen Daten (§ 17 Abs. 2) |
| Automatisierte Entscheidung | Keine Regel | Recht auf menschliche Überprüfung und Erklärung (§ 17 Abs. 5) |
| Nicht angeforderte Kredite | Kein Verbot | Verboten (§ 7) |
| Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz | Keine Regel im Gesetz | Verboten für EU-Ansässige (§ 5) |
| Vorangekreuzte Kästchen | Keine Regel | Keine wirksame Zustimmung (§ 15) |
| Versicherung zum Kredit | Offenlegen (§ 5 Abs. 2, § 6) | Gleichwertige Fremdpolizze annehmen; 3 Tage Vergleichszeit (§ 14 Abs. 4) |
| Werbung | Repräsentatives Beispiel, wenn Kosten genannt werden (§ 5) | Zusätzlich Warnhinweis „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ (§ 8 Abs. 1) |
| Rücktritt | 14 Tage, keine Spätestgrenze (§ 12) | 14 Tage, höchstens 12 Monate und 14 Tage (§ 25 Abs. 2) |
| Vorzeitige Rückzahlung | 1 % / 0,5 %, €10.000 frei, variabel €0 (§ 16) | Unverändert (§ 29) |
| Tilgungsplan | Kostenlos auf Verlangen (§ 10) | Kostenlos auf Verlangen (§ 22) |
| Zahlungsrückstand | Zwei Wochen Nachfrist vor Fälligstellung (§ 14 Abs. 3) | Zuerst Nachsicht, Verweis an Schuldnerberatung (§ 31) |
| Verbraucherleasing | § 26: Options- und Restwertleasing ohne Rücktritt | § 41: nur Restwertleasing ohne Rücktritt (§ 41 Abs. 3) |
| Strafen | Bis €10.000 (§ 28) | Bis €10.000, Veröffentlichung möglich (§ 44) |
| Bankorganisation | Keine Verbraucherkreditbestimmung im BWG | Pflichten nach § 33a BWG, durch die FMA durchgesetzt |
Unser Vergleich, gelesen im RIS am 14. Oktober 2026: das konsolidierte VKrG und das VerKRÄG 2026, BGBl. I Nr. 36/2026. „Keine Regel“ heißt, das alte Gesetz hat dazu keinen Paragrafen; das allgemeine Zivilrecht kann trotzdem greifen.
Das Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerKRÄG 2026) hebt das VKrG von 2010 auf und erlässt ein neues VKrG 2026 mit 46 Paragrafen. Es wurde am 10. Juni 2026 kundgemacht und gilt ab 20. November 2026. Es setzt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 um. Drei Änderungen wiegen am schwersten: Stundungen sind erfasst, eine negative Prüfung blockiert den Kredit, und der Rücktritt hat ein Enddatum.
Die meisten Paragrafen haben neue Nummern. Wer § 7, § 12 oder § 16 zitiert, meint das alte Gesetz. Neu sind § 17 für die Bonitätsprüfung, § 25 für den Rücktritt und § 29 für die vorzeitige Rückzahlung. Das Sammelgesetz ändert ab demselben Tag auch Maklergesetz, KSchG und BWG.
Manche Schutzrechte sind älter als die Reform und wandern nur. Der kostenlose Tilgungsplan, die €10.000 jährlich entschädigungsfreie Rückzahlung und der 1-%-Deckel bleiben unverändert. Wer heute einen Kredit hat, merkt am 20. November 2026 nichts, außer bei einem unbefristeten Rahmen. Das behandelt der nächste Abschnitt.
Welches Gesetz gilt für Ihren Kreditvertrag?
| Ihr Vertrag | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Befristeter Kredit bis 19.11.2026 | Altes VKrG bis zum Ende | § 45 Abs. 2 VKrG 2026 |
| Überziehungsrahmen oder anderer unbefristeter Kredit, läuft am 20.11.2026 | Altes VKrG, dazu die neuen Regeln zu Zinsänderung, Kündigung, Abtretung und Kontoauszug | § 45 Abs. 3 VKrG 2026 |
| Jeder Verbraucherkredit ab 20.11.2026 | VKrG 2026 vollständig | § 45 Abs. 1 und 2 |
| Online-Fernabsatzvertrag ab 1.10.2026 | Widerrufsbutton Pflicht | § 13a, § 20 Abs. 5 FAGG |
| Immobilienkredit bis 31.12.2026 | Vorfälligkeitsentschädigung max. 1 % | § 20 Abs. 3 HIKrG |
| Immobilienkredit ab 1.1.2027 | Vorfälligkeitsentschädigung max. 3 % | § 20 Abs. 3 Z 2, § 31 Abs. 9 HIKrG |
Das Vertragsdatum entscheidet. Ein befristeter Kredit bis 19. November 2026 bleibt bis zur Rückzahlung beim alten VKrG. Ein Kredit ab 20. November 2026 folgt dem VKrG 2026 vollständig (§ 45). Bestehende Kredite werden nicht umgestellt, und Sie müssen nichts unterschreiben.
Die Ausnahme sind unbefristete Kredite wie ein Überziehungsrahmen. Nach § 45 Abs. 3 gelten für sie, wenn sie am 20. November 2026 noch laufen, auch die neuen Regeln zur Zinsänderung (§ 24), zur Kündigung (§§ 27, 28), zur Abtretung (§ 30) sowie zu Kontoauszug und Kürzung des Rahmens (§§ 33 bis 35).
Zwei weitere Stichtage liegen daneben. Der Widerrufsbutton nach § 13a FAGG gilt für Online-Verträge nach dem 30. September 2026. Der 3-%-Deckel gilt für Immobilienkredite nach dem 31. Dezember 2026. Beide stammen nicht aus dem VKrG 2026 und haben eigene Übergangsregeln.
Gilt Buy Now, Pay Later nach dem VKrG 2026 als Kredit?
| Variante | Unter dem VKrG 2026? | Warum |
|---|---|---|
| Lokales Geschäft lässt Sie die eigene Rechnung in 30 Tagen zahlen, gratis | Nein | Eigene Stundung des Händlers, gratis, binnen 50 Tagen (§ 39 Abs. 2 Z 3) |
| Dasselbe Geschäft gibt 60 Tage | Ja | Über der 50-Tage-Grenze |
| Großer Online-Händler gibt selbst 30 Tage | Ja | Nicht-KMU im Online-Handel: nur 14 Tage, und kein Dritter darf die Forderung erwerben |
| Ratenzahlung in 3 oder Rechnung über Klarna oder Riverty | Ja, nach unserer Lesart | Ein Dritter stundet, Z 3 passt nicht |
| Verzinster Ratenkauf | Ja | Entgeltliche Stundung, wie bisher |
| Debitkarte mit Abbuchung binnen 40 Tagen, zinsfrei | Nein | § 39 Abs. 2 Z 2 |
Unsere Lesart von § 39 VKrG 2026 am 14. Oktober 2026. Das Gesetz nennt keinen Anbieter, und kein Gericht hat § 39 bisher angewendet. Zeilen 4 und 5 beschreiben die übliche Checkout-Variante; maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen.
Meistens ja, ab 20. November 2026. Das alte Gesetz erfasste nur entgeltliche Stundungen (§ 25) und nichts unter €200. Eine zinsfreie Klarna-Rate lag daher außerhalb. § 39 Abs. 1 VKrG 2026 streicht das Wort „entgeltlich“ und erfasst jede Stundung. Gratis-Stundungen haben leichtere Informationspflichten (§ 39 Abs. 3), die Prüfung nach § 17 gilt aber.
Die Ausnahme in § 39 Abs. 2 Z 3 hat drei Bedingungen. Der Händler stundet selbst, ohne dass ein Dritter einen Kredit anbietet. Der Preis ist zins- und gebührenfrei, abgesehen von begrenzten Verzugskosten. Die Zahlung ist binnen 50 Tagen nach Lieferung fällig. Für Online-Händler, die keine KMU sind, gilt eine Grenze von 14 Tagen, und kein Dritter darf die Forderung erwerben.
Praktisch ändert sich die Bonitätsprüfung. Ein BNPL-Anbieter muss Sie vor der Stundung prüfen und darf nach negativem Ergebnis nicht stunden. Die bestehenden Meldungen an den KSV1870 bei Ratenkäufen bleiben gleich. Unser Kredit-Ratgeber zeigt, was eine verpasste BNPL-Rate in der Bonitätsakte bewirkt.
Darf ein Kreditgeber nach negativer Bonitätsprüfung noch Kredit geben?
Nein, nicht bei Verträgen ab 20. November 2026. § 17 Abs. 6 VKrG 2026 erlaubt einen Kredit nur, wenn die Prüfung ergibt, dass Sie wahrscheinlich vertragsgemäß zahlen. Das alte § 7 Abs. 2 verlangte die Prüfung schon, bei erheblichen Zweifeln musste die Bank aber nur warnen. Das neue Gesetz macht aus der Warnung ein Vergabeverbot.
Die Prüfung selbst bekommt Regeln. Sie stützt sich auf Einkommen, Ausgaben und andere relevante Umstände, die soweit nötig überprüft werden (§ 17 Abs. 2). Soziale Medien und sensible Daten wie Gesundheit sind tabu. Entscheidet ein Algorithmus, können Sie eine menschliche Überprüfung, eine Erklärung und eine Stellungnahme verlangen (§ 17 Abs. 5).
Eine Ablehnung kommt mit Information. Die Bank muss Sie unverzüglich informieren und gegebenenfalls an eine Schuldnerberatung verweisen (§ 17 Abs. 8). Hat ein Datenbankeintrag zur Ablehnung geführt, nennt sie die Datenbank, das Ergebnis und die Datenkategorien, kostenlos (§ 19). Meist ist das der KSV1870.
Das Verbot schützt Sie auch nach der Unterschrift. Nach § 17 Abs. 9 darf die Bank Ihren Vertrag nicht später kündigen oder verschlechtern, weil ihre eigene Prüfung mangelhaft war. Ausgenommen sind Informationen, die Sie wissentlich verschwiegen oder gefälscht haben. Werbung für einen „Kredit ohne KSV“ bleibt ein Warnsignal, denn kein konzessionierter Kreditgeber darf die Prüfung auslassen.
Wie lange können Sie von einem Kreditvertrag zurücktreten?
| Kredit vom 20.11.2026 | Rücktritt endet | Regel |
|---|---|---|
| Alle Informationen bei Abschluss erhalten | 4.12.2026 | 14 Tage (§ 25 Abs. 1) |
| Informationen kommen am 1.12.2026 | 15.12.2026 | 14 Tage ab Erhalt (§ 25 Abs. 1) |
| Pflichtinformationen kommen nie | 4.12.2027 | 12 Monate und 14 Tage (§ 25 Abs. 2) |
| Nie über das Rücktrittsrecht belehrt | Keine Spätestgrenze | § 25 Abs. 2, letzter Satz |
Unsere Berechnung nach § 25 VKrG 2026 für einen Vertrag vom 20. November 2026. Es genügt, die Erklärung innerhalb der Frist abzusenden (§ 25 Abs. 1).
14 Tage ohne Angabe von Gründen, nach § 25 Abs. 1 VKrG 2026. Die Frist läuft ab Abschluss, oder ab Erhalt der Vertragsbedingungen und Informationen, wenn das später ist. Neu ist die Grenze: Kommen die Informationen nie, endet das Recht 12 Monate und 14 Tage nach Abschluss. Das alte § 12 kannte kein solches Enddatum.
Die Grenze gilt nicht, wenn die Bank Sie gar nicht über das Rücktrittsrecht belehrt hat. Nach dem Rücktritt zahlen Sie den ausbezahlten Betrag samt Vertragszinsen binnen 30 Tagen zurück (§ 25 Abs. 5). Hat ein verbundener Kauf ein längeres Rückgaberecht, verlängert sich die Rücktrittsfrist entsprechend (§ 25 Abs. 3).
Online zurücktreten wird ab 1. Oktober 2026 einfacher. Das VerbRÄG 2026 (BGBl. I Nr. 59/2026) schafft § 13a FAGG: Ein Online-Vertrag braucht eine Funktion „Vertrag widerrufen“, danach eine Schaltfläche „Widerruf bestätigen“, und der Unternehmer bestätigt den Eingang auf einem dauerhaften Datenträger. Das FAGG wendet § 13a auch auf Finanzdienstleistungen an, die Frist regelt weiter das VKrG (§ 18b Abs. 7 FAGG).
Was kostet die vorzeitige Rückzahlung nach VKrG 2026 und HIKrG?
| Beispiel | Höchste Entschädigung | Regel |
|---|---|---|
| €15.000 Konsumkredit, Fixzins, 3 Jahre Restlaufzeit | €150 (1 %) | § 29 Abs. 4 VKrG 2026, wie altes § 16 |
| Derselbe Kredit, 10 Monate Restlaufzeit | €75 (0,5 %) | § 29 Abs. 4 |
| Derselbe Kredit, variabler Zinssatz | €0 | § 29 Abs. 3 Z 2 |
| €8.000 Rückzahlung binnen 12 Monaten | €0 | § 29 Abs. 3 Z 3 (bis €10.000) |
| €100.000 aus fixverzinstem Immobilienkredit bis 31.12.2026, über 1 Jahr Restlaufzeit | €1.000 (1 %) | § 20 Abs. 3 HIKrG |
| Dasselbe, Immobilienkredit ab 1.1.2027 | €3.000 (3 %) | § 20 Abs. 3 Z 2 HIKrG, BGBl. I Nr. 62/2026 |
| Immobilienkredit, höchstens 1 Jahr Restlaufzeit | €500 (0,5 %) | § 20 Abs. 3 HIKrG, unverändert |
Unsere Berechnung der gesetzlichen Höchstbeträge, 14. Oktober 2026. Jede Entschädigung ist zusätzlich mit den Zinsen bis Laufzeitende gedeckelt und nur für Zeiträume mit festem Sollzinssatz zulässig.
Beim Konsumkredit ändert sich nichts. § 29 VKrG 2026 übernimmt das alte § 16: höchstens 1 % des zurückgezahlten Betrags, bei höchstens einem Jahr Restlaufzeit 0,5 %. Bis €10.000 binnen 12 Monaten sind frei, ebenso jede Rückzahlung in einem Zeitraum ohne festen Sollzinssatz. Überziehungsrahmen kosten nie eine Entschädigung.
Die 3 % sind eine Wohnkreditregel und stehen nicht im VKrG. Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (BGBl. I Nr. 62/2026, Art. 17) ersetzt in § 20 Abs. 3 Z 2 HIKrG „1%“ durch „3%“. Das gilt für Immobilienkredite, die nach dem 31. Dezember 2026 geschlossen oder gewährt werden (§ 31 Abs. 9).
Weil eine Entschädigung nur für Fixzinsphasen zulässig ist, trifft die Änderung fixverzinste Wohnkredite. Bei €100.000 Rückzahlung mit über einem Jahr Fixzins-Rest steigt der Deckel von €1.000 auf €3.000. Wer innerhalb der Fixzinsphase verkaufen oder umschulden will, für den hat das Abschlussdatum nun einen Preis. Unser Wohnkredit-Ratgeber vergleicht fixe und variable Angebote.
Was müssen Kreditwerbung und Vertrieb ab 20. November 2026 zeigen?
Jede Kreditwerbung braucht einen deutlichen Warnhinweis, etwa „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ (§ 8 Abs. 1 VKrG 2026). Nennt sie einen Zinssatz oder Kosten, muss sie ein repräsentatives Beispiel mit Gesamtbetrag, effektivem Jahreszins und Laufzeit enthalten (§ 8 Abs. 2). Irreführende Kreditwerbung ist eine unlautere Geschäftspraktik nach § 1 UWG.
Manche Aussagen sind verboten. Werbung darf nicht nahelegen, dass ein Kredit die Finanzlage verbessert, dass bestehende Kredite die Bonität kaum berühren, oder dass ein Kredit Ersparnisse ersetzt (§ 8 Abs. 5). Auch nicht angeforderte Kredite sind verboten: Ohne Ihre Anfrage und ausdrückliche Zustimmung gibt es keinen Kredit (§ 7).
Auch der Vertrieb ändert sich. Vorangekreuzte Kästchen ergeben keine wirksame Zustimmung (§ 15). Koppelungsgeschäfte, bei denen der Kredit nur im Paket zu haben ist, sind verboten (§ 14 Abs. 1). Verlangt die Bank eine Versicherung, muss sie eine gleichwertige Polizze eines anderen Versicherers annehmen und Ihnen 3 Tage zum Vergleichen geben (§ 14 Abs. 4).
Vor Abschluss erhalten Sie die Europäische Standardinformation und eine kostenlose Erläuterung des Angebots, auch zu den Folgen eines Zahlungsverzugs (§§ 10, 12). Kommt das Formular weniger als einen Tag vor der Bindung, muss die Bank Sie binnen 1 bis 7 Tagen nach Abschluss an das Rücktrittsrecht erinnern (§ 10 Abs. 7). Ein durch Profiling personalisierter Preis ist offenzulegen (§ 13).
Wer setzt das VKrG 2026 durch, und wie hoch sind die Strafen?
Die FMA und die Gewerbebehörden teilen sich die Aufgabe (§ 43 VKrG 2026). Verstöße sind Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis €10.000 je Fall (§ 44 Abs. 1). Bei beaufsichtigten Unternehmen entscheidet die FMA, sonst die Gewerbebehörde (§ 44 Abs. 2). Strafen dürfen veröffentlicht werden (§ 44 Abs. 3).
Der Rahmen ist nicht gestiegen. Auch das alte § 28 sah bis €10.000 vor. Zahlen von €150.000 kursierten in Zusammenfassungen der Reform, im § 44 stehen sie nicht. Die Strafe greift nur, wenn keine andere Verwaltungsstrafbestimmung strenger ist.
Banken bekommen eine zweite Schiene. Das neue § 33a BWG, in Kraft ab 20. November 2026, verlangt Vorkehrungen gegen erhebliche VKrG-Verstöße, geschultes Personal und eine Vergütung der Kreditprüfer, die nicht von der Zahl der Zusagen abhängt. Dazu kommen Frühwarn- und Rückstandsstrategien. Verstöße sind nach § 98 Abs. 5a BWG strafbar, und die FMA kann Mindeststandards für das Personal per Verordnung festlegen.
Für Sie zählt vor allem § 31 VKrG 2026. Vor der Durchsetzung muss die Bank angemessene Nachsicht anbieten: längere Laufzeit, Zahlungspause, niedrigeren Zins oder Teilerlass. Sie muss Sie auch an eine Schuldnerberatung verweisen. Die FMA spricht im Einzelfall kein Geld zu; Bankstreitigkeiten behandelt kostenlos die Gemeinsame Schlichtungsstelle.
Was ändert sich beim Verbraucherleasing nach § 41?
§ 41 VKrG 2026 erfasst vier Leasingarten als Finanzierungshilfe: Kaufpflicht, Andienungsrecht des Leasinggebers, Kaufoption zu einem festen Preis und Restwertgarantie ohne Ankaufsrecht. Nur die letzte Art bleibt ohne 14-tägigen Rücktritt (§ 41 Abs. 3). Leasing mit Kaufoption bekommt ihn nun.
Restwertleasing ohne Ankaufsrecht bleibt jederzeit kündbar und muss als „Restwertleasing ohne Ankaufsrecht“ bezeichnet werden (§ 41 Abs. 7). Ein vorzeitiger Kauf bei Kaufpflicht gilt als vorzeitige Rückzahlung (§ 41 Abs. 4). Weil § 39 Abs. 1 die Kreditregeln auf Finanzierungshilfen erstreckt, gilt die Prüfung nach § 17 auch für Leasing.
Unser Autoleasing-Ratgeber rechnet diese Regeln an einem €30.000-Auto über 48 Monate durch, samt den Kosten eines vorzeitigen Ausstiegs je Leasingart.
Welche Regeln schützen Sie als Kreditnehmer?
| Gesetz | VKrG 2026, BGBl. I Nr. 36/2026 (§ 17 Bonitätsprüfung, § 25 Rücktritt, § 29 vorzeitige Rückzahlung); für ältere Verträge das VKrG; für Immobilienkredite das HIKrG. |
|---|---|
| Aufsicht | FMA, Bereich Kredit für Banken und andere beaufsichtigte Kreditgeber; sonst die Gewerbebehörden (§ 43 VKrG 2026). |
| Kostenloses Tool | AK Bankenrechner für den Vergleich nach repräsentativen Beispielen, und die Gemeinsame Schlichtungsstelle bei Streit. |
| Ihr Recht | 14 Tage Rücktritt, höchstens 12 Monate und 14 Tage bei fehlenden Informationen (§ 25), und kein Kredit nach negativer Prüfung (§ 17 Abs. 6), für Verträge ab 20. November 2026. |
Ein Kreditstreit beginnt mit einer schriftlichen Beschwerde beim Kreditgeber. Ist er eine Bank und hilft die Antwort nicht, vermittelt die Gemeinsame Schlichtungsstelle kostenlos. Die Arbeiterkammer berät Mitglieder zu Verträgen und Gebühren und prüft, ob eine Rücktrittsbelehrung korrekt war.
Wenn die Raten schon drücken, wenden Sie sich früh an eine staatlich anerkannte Schuldenberatung unter schuldenberatung.at. Bei Verträgen ab 20. November 2026 muss die Bank zuerst Nachsicht versuchen (§ 31), und eine Beratungsstelle weiß, wie man danach fragt.
Verbraucherkreditgesetz 2026: Häufige Fragen
Ab wann gilt das VKrG 2026 in Österreich?
Das Verbraucherkreditgesetz 2026 (BGBl. I Nr. 36/2026, kundgemacht am 10. Juni 2026) tritt am 20. November 2026 in Kraft und gilt für Verträge ab dem 20. November 2026 (§ 45). Ältere Verträge bleiben beim alten VKrG. Einige neue Bestimmungen erfassen aber auch unbefristete Verträge wie Überziehungsrahmen.
Ist Klarna ab 20. November 2026 ein Kredit nach österreichischem Recht?
In den meisten Checkout-Varianten ja. § 39 Abs. 1 VKrG 2026 erfasst jeden Zahlungsaufschub, ob entgeltlich oder nicht. Die einzige Ausnahme (§ 39 Abs. 2 Z 3) gilt für einen Händler, der selbst stundet, ohne Dritten, zins- und gebührenfrei, mit Zahlung binnen 50 Tagen. Stundet Klarna, passt sie nicht. Das ist unsere Lesart; ein Gericht hat noch nicht entschieden.
Wie hoch ist die Höchststrafe nach dem VKrG 2026?
€10.000 je Übertretung nach § 44 Abs. 1 VKrG 2026, derselbe Rahmen wie in § 28 des alten Gesetzes. Angaben von €150.000 stimmen nicht mit dem RIS-Text überein. Bei beaufsichtigten Unternehmen entscheidet die FMA, sonst die Gewerbebehörde. Strafen dürfen veröffentlicht werden. Banken haften zusätzlich nach § 33a BWG.
Gilt die 3-%-Vorfälligkeitsentschädigung für meinen Konsumkredit?
Nein. Die 3 % stehen im HIKrG: § 20 Abs. 3 Z 2, geändert durch BGBl. I Nr. 62/2026, hebt den Deckel von 1 % auf 3 % für Immobilienkredite ab dem 1. Jänner 2027. Ein Konsumkredit bleibt bei 1 %, bei höchstens einem Jahr Restlaufzeit bei 0,5 %, und variabel bei €0, nach § 29 VKrG 2026.
Darf eine österreichische Bank mich ablehnen, weil ich kein Österreicher bin?
Nicht allein deshalb. § 5 VKrG 2026 verbietet die Diskriminierung von Verbrauchern mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU wegen Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz. Unterschiedliche Bedingungen brauchen objektive Gründe, etwa ein Einkommen, das die Bank nicht prüfen kann. Die Bonitätsprüfung nach § 17 gilt für alle.
Wie haben wir das geprüft?
Jeder Paragraf auf dieser Seite wurde am 14. Oktober 2026 im Primärtext im Rechtsinformationssystem des Bundes gelesen: die authentischen BGBl. I Nr. 36/2026, 59/2026 und 62/2026 sowie das konsolidierte VKrG und HIKrG. Wir haben alten und neuen Text Paragraf für Paragraf verglichen statt Zusammenfassungen zu vertrauen. So hat sich die Strafhöhe von €150.000 als falsch erwiesen.
Die Fristen- und Entschädigungsbeispiele sind unsere eigene Rechnung auf Basis der gesetzlichen Regeln. Die BNPL-Tabelle wendet § 39 auf übliche Checkout-Varianten an; diese Lesart ist gerichtlich noch nicht geprüft. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Kreditberatung.
Quellen: VerKRÄG 2026, BGBl. I Nr. 36/2026 (VKrG 2026 §§ 5 bis 45, Art. 6 BWG § 33a); VerbRÄG 2026, BGBl. I Nr. 59/2026 (FAGG §§ 1a, 13a, 18b, 20); Budgetbegleitgesetz 2027-2028, BGBl. I Nr. 62/2026, Art. 17 (HIKrG § 20 Abs. 3 Z 2, § 31 Abs. 9); konsolidiertes VKrG (§§ 4, 5, 7, 10, 12, 14, 16, 25, 26, 28) und HIKrG (§ 20), alle gelesen im RIS am 14. Oktober 2026.
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