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Alternative Geldanlagen in Österreich (2026)

Jules de Bruin
Jules de BruinLebt in Wien

Aktualisiert: | 5 weitere Personen fanden das hilfreich

Physisches Gold

Physisches Gold hat die beste Steuerbehandlung aller österreichischen Anlagen, wenn Sie es halten. Anlagegold ist beim Kauf umsatzsteuerfrei, ein privater Verkauf nach einem Jahr ist steuerfrei nach § 31 EStG. Ein Gold-ETC zahlt auf jeden Gewinn 27,5 %. Bei €2.000 Gewinn sind das €0 gegen €550. Barkäufe brauchen ab €10.000 einen Ausweis.

Wie wird Gold in Österreich besteuert: Barren oder Gold-ETC?

Steuer auf €2.000 Gewinn aus €10.000 Gold in Österreich: physisches Gold nach 8 oder 14 Monaten verkauft gegen Gold-ETC, Oktober 2026
€10.000 Einsatz, Verkauf um €12.000SteuerRegel
Physisches Gold, Verkauf nach 14 Monaten€0Kein Spekulationsgeschäft (§ 31 Abs. 1 EStG)
Physisches Gold, Verkauf nach 8 Monaten, Grenzsteuersatz 40 %€800Tarif; der Gewinn übersteigt €440, daher ist alles steuerpflichtig (§ 31 Abs. 3)
Physisches Gold, Verkauf nach 8 Monaten, nur €400 Gewinn€0Spekulationsgewinne des Jahres höchstens €440 (§ 31 Abs. 3)
Gold-ETC, beliebige Haltedauer€55027,5 % auf Kapitaleinkünfte (§ 27 Abs. 3 und 4, § 27a Abs. 1 EStG)
Kauf von AnlagegoldKeine Umsatzsteuer§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG

Unsere Berechnung, 14. Oktober 2026, auf Basis von EStG und UStG im RIS. Der Grenzsteuersatz von 40 % ist ein Beispiel; Ihrer kann niedriger oder höher sein. Kauf- und Verkaufsspannen sind nicht enthalten.

Physisches Gold gewinnt, wenn Sie es länger als ein Jahr halten. Ein privater Verkauf danach ist kein Spekulationsgeschäft nach § 31 EStG, der Gewinn ist steuerfrei. Ein Gold-ETC ist ein Wertpapier, seine Gewinne sind Kapitaleinkünfte mit 27,5 %, egal wie lange Sie halten. Bei €2.000 Gewinn sind das €0 gegen €550.

Innerhalb des Jahres dreht sich das Bild. Ein kurzfristiger Gewinn auf physisches Gold wird mit Ihrem Einkommensteuertarif besteuert, nicht mit 27,5 %. Die €440 in § 31 Abs. 3 sind eine Freigrenze, kein Freibetrag: Bei €441 ist der ganze Gewinn steuerpflichtig. Verluste aus Spekulationsgeschäften sind nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig (§ 31 Abs. 4).

Der Kauf von Anlagegold ist umsatzsteuerfrei nach § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG: Barren mit mindestens 995/1000 Feingehalt, Münzen mit mindestens 900/1000, geprägt nach 1800, gesetzliches Zahlungsmittel und höchstens 80 % über dem Goldwert. Silber ist nicht erfasst, eine Silbermünze trägt daher Umsatzsteuer und startet im Rückstand.

Wo kann man in Österreich physisches Gold kaufen?

Wo man in Österreich physisches Gold kauft: Münze Österreich, Wiener Händler und Banken, mit Verwahrgebühren und Aufschlägen aus einem Vergleich vom September 2025
VerkäuferRückkaufVerwahrung pro JahrHinweise
Münze Österreich (staatliche Prägestätte, Wien)Im Vergleich nicht angeboten0,48 %Wiener Philharmoniker 1/25 bis 1 Unze; Barren 1 g bis 1 kg
philoro (Wien)Zum Geldkurs0,60 %Lieferung ab €19,00
Ögussa (Wien)Zum GeldkursKeineLieferung ab €19,00
Gold & Co (Wien)Zum GeldkursKeineLieferung ab €18,50
Erste BankZum Geldkurs0,48 %0,25 % Aufschlag auf den Briefkurs
easybank (Gold über UBS)1,25 %0,24 %1,25 % beim Kauf

Nicht verifiziert: Verwahrgebühren, Aufschläge und Rückkaufbedingungen stammen aus dem Gold-Vergleich von broker-test.at vom 28. September 2025, nicht aus den Preisblättern der Verkäufer. Produktgrößen laut muenzeoesterreich.at, gelesen am 14. Oktober 2026. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen vor dem Kauf.

Drei Kanäle verkaufen physisches Gold: die staatliche Münze Österreich, Fachhändler wie philoro, Ögussa und Gold & Co, und Banken wie die Erste Bank. Die Münze verkauft den Wiener Philharmoniker von 1/25 bis 1 Unze, Prägebarren von 1 g bis 100 g und Gussbarren bis 1 kg.

Die Größe bestimmt den Aufschlag. Größere Barren kosten pro Gramm weniger über dem Goldpreis, kleine Münzen lassen sich dafür stückweise verkaufen. Die Verwahrung ist der laufende Kostenpunkt: rund 0,24 % bis 0,60 % pro Jahr im Vergleich oben. Ein Banksafe oder ein Tresor zu Hause spart das, die Lagerung zu Hause braucht aber eine eigene Versicherungsprüfung.

Gold, das ein Anbieter digital für Sie hält, ist ein anderes Produkt. Können Sie keine bestimmten Barren ausliefern lassen, behandeln Sie es steuerlich wie Papiergold, bis ein Steuerberater etwas anderes bestätigt. Der Vorteil nach § 31 setzt Eigentum an einem physischen Wirtschaftsgut voraus.

Kann man in Österreich Gold anonym kaufen?

Nur unter €10.000 in bar. Nach § 365m1 Abs. 2 Z 1 lit. a GewO fallen Handelsgewerbetreibende unter die Geldwäschebestimmungen, wenn sie Bargeld ab €10.000 annehmen. Ab dann muss der Händler Sie identifizieren. Käufe, die verbunden sind oder so scheinen, zählen zusammen. Einen Kauf aufzuteilen hilft daher nicht.

Unter der Grenze verlangt das Gesetz keinen Ausweis, ein Händler darf aber nach eigener Richtlinie oder bei Verdacht fragen. Eine Karten- oder Banküberweisung hinterlässt unabhängig vom Betrag eine Spur. Anonymität an der Kasse ändert auch nichts an der Steuer: Ein Gewinn aus einem Verkauf binnen eines Jahres bleibt über €440 steuerpflichtig.

Heben Sie die Kaufrechnung auf. Sie beweist Kaufdatum und Preis, und das entscheidet, ob ein späterer Verkauf innerhalb oder außerhalb der Jahresfrist liegt. Ohne sie können Sie dem Finanzamt nicht zeigen, dass der Gewinn steuerfrei ist.

Wie funktioniert Crowdinvesting nach dem Alternativfinanzierungsgesetz?

Crowdinvesting in Österreich nach dem Alternativfinanzierungsgesetz im Vergleich mit Plattformen mit Lizenz nach der EU-Verordnung 2020/1503
RegelAngebot nach AltFGEU-lizenzierte Plattform (2020/1503)
Ihre Grenze je Projekt€5.000 je Emission in 12 Monaten, mehr mit schriftlicher Erklärung (§ 3a)Kenntnisprüfung und Verlustsimulation für nicht kundige Anleger (Art. 21)
Obergrenze des Emittenten€2 Millionen in 12 Monaten; €5 Millionen in 7 Jahren bei Veranlagungen (§ 3 Abs. 1)Angebote bis €5 Millionen in 12 Monaten
InformationGeprüftes Informationsblatt ab €250.000, auch an den VKI (§ 4)Anlagebasisinformationsblatt
Rücktritt2 Wochen, nur wenn Informationen fehlten (§ 4 Abs. 7)4 Tage vorvertragliche Bedenkzeit (Art. 22)
VerlustwarnungPlattform muss einen Risikohinweis bestätigen lassen (§ 5 Abs. 8)Risikohinweise verpflichtend
StrafenBis €30.000 (§ 6)Nach nationalem Recht

AltFG gelesen im RIS am 14. Oktober 2026; Verordnung (EU) 2020/1503 auf EUR-Lex.

Das Alternativfinanzierungsgesetz erlaubt kleinen Unternehmen, Geld vom Publikum ohne vollen Prospekt einzusammeln. Sie dürfen je Emission höchstens €5.000 binnen 12 Monaten investieren (§ 3a Abs. 1). Mehr ist nur erlaubt, wenn Sie erklären, dass es höchstens das Doppelte Ihres durchschnittlichen Monatsnettoeinkommens oder höchstens 10 % Ihres Finanzanlagevermögens ist.

Auch der Emittent ist begrenzt. Eine AltFG-Emission darf €2 Millionen in 12 Monaten nicht übersteigen, Gelder aus Veranlagungen nicht €5 Millionen in 7 Jahren (§ 3 Abs. 1). Ab €250.000 muss der Emittent ein geprüftes Informationsblatt, Jahresabschluss und Geschäftsplan veröffentlichen und an den VKI übermitteln (§ 4).

Größere Plattformen arbeiten heute nach der EU-Schwarmfinanzierungsverordnung 2020/1503, mit Eingangstest und 4 Tagen Bedenkzeit, in denen Sie ohne Grund widerrufen können. dagobertinvest gibt an, seit 2023 eine solche Lizenz zu haben; das ist eine Eigenangabe des Anbieters. Keines der beiden Regime schützt Ihr Geld, wenn ein Projekt scheitert.

Was ist mit Rendity passiert, und was zeigt es?

Abwicklung der Crowdinvesting-Plattform Rendity in Österreich: Daten und Zahlen laut ORF, broker-test.at und Stiftung Warentest, 2026
FaktZahlQuelle
Aus angekündigt16. Februar 2026ORF.at, 16.2.2026
Neue Investments vermitteltKeine seit 2024ORF.at
Plattform erreichbar bisMindestens 31. Mai 2026broker-test.at
AnlegerRund 37.000ORF.at, laut Kronen Zeitung
Investiertes GeldMehr als €157 Millionen in über 220 ProjektenORF.at
Nicht planmäßige FundingsEtwas über 40 % (Studie 2024, 166 Fundings)Stiftung Warentest, 2.10.2026

Rendity, eine Wiener Immobilien-Crowdinvesting-Plattform, informierte die Anleger im Februar 2026 über die Einstellung des Betriebs. Neue Investments wurden seit 2024 nicht mehr vermittelt, die Gewerbeberechtigungen wurden zurückgelegt. Rund 37.000 Personen hatten mehr als €157 Millionen in über 220 Projekte investiert, berichtete ORF.at.

Die Anleger hielten qualifizierte Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften, keine Forderungen gegen die Plattform. Ein solches Darlehen ist nicht durchsetzbar, solange die Zahlung den Schuldner in die Insolvenz treiben würde, und in der Insolvenz steht es hinter allen anderen Gläubigern. Das Plattform-Aus beendet die Darlehen also nicht, nimmt aber die Stelle weg, die sie eingetrieben hat.

Die Stiftung Warentest fand 2024, dass etwas über 40 % der untersuchten Rendity-Fundings nicht planmäßig liefen, bei dagobertinvest etwas über die Hälfte. Bei den 17 größten Plattformgruppen waren rund 35 % betroffen. Die Lehre ist die Größe des Einsatzes: nur so viel, wie Sie ganz verlieren können, verteilt auf mehrere Projekte.

Quellen: ORF.at, 16. Februar 2026; broker-test.at, Februar 2026; test.de, 2. Oktober 2026. Die Daten der Stiftung Warentest betreffen Fundings, die 2015 bis 2022 bei der deutschen Aufsicht hinterlegt wurden.

Wie werden Nachrangdarlehen, P2P-Kredite und Genussrechte besteuert?

Österreichische Einkommensteuer auf alternative Anlageerträge: Nachrangdarlehen, öffentlich angebotene Anleihen, P2P-Kredite und Genussrechte, Beispiel €5.000 zu 7 %
InstrumentSatzSteuer auf €350 ZinsenRegel
Nachrangdarlehen über CrowdinvestingTarif, bis 55 %€140 bei 40 %§ 27a Abs. 2 Z 1 EStG
Öffentlich angebotene Anleihe über eine Plattform27,5 %€96,25§ 27a Abs. 1 Z 2, Abs. 2 Z 2 EStG
Direkter P2P-KreditTarif, bis 55 %€140 bei 40 %§ 27a Abs. 2 Z 1 EStG
Substanzgenussrecht (Gewinn- und Liquidationsbeteiligung)27,5 %€96,25§ 27 Abs. 2 Z 1 lit. c EStG
Physisches Gold, Verkauf nach 1 JahrKeineentfällt§ 31 EStG

Unsere Berechnung mit €5.000 zu 7 % Zinsen pro Jahr (€350), 14. Oktober 2026. Die 40 % sind ein Beispiel-Grenzsteuersatz. Eine P2P-Plattform, die verbriefte Notes statt direkter Darlehen verkauft, kann unter 27,5 % fallen; prüfen Sie die Produktbedingungen.

Die meisten Crowdinvestings zahlen Zinsen auf ein Darlehen, und § 27a Abs. 2 Z 1 EStG nimmt Darlehen ohne Bankgeschäft vom Sondersteuersatz von 27,5 % aus. Diese Zinsen werden mit Ihrem Tarif besteuert, bis 55 %. Von €350 Zinsen bleiben bei 40 % Grenzsteuersatz €210, nicht die €253,75 eines 27,5-%-Produkts.

Öffentlich angebotene Wertpapiere sind anders. Eine Anleihe, die über eine Plattform an einen unbestimmten Personenkreis verkauft wird, bekommt den Satz von 27,5 %, ebenso ein Substanzgenussrecht mit Beteiligung an Gewinn und Liquidationserlös (§ 27 Abs. 2 Z 1 lit. c EStG). Bei nicht öffentlich angebotenen Nominalgenussrechten ist der Satz eine Frage für den Steuerberater.

Ausländische Plattformen behalten keine österreichische Steuer ein, Sie erklären die Einkünfte selbst. Arbeitnehmer müssen eine Erklärung abgeben, wenn andere Einkünfte €730 im Jahr übersteigen (§ 41 Abs. 1 Z 1 EStG). Unser Broker-Ratgeber erklärt, wie die 27,5 % KESt auf einem normalen Wertpapierdepot funktionieren.

Wie prüfen Sie einen Anbieter mit der FMA-Warnliste?

Drei Prüfungen vor einer Investition bei einem Anbieter alternativer Geldanlagen in Österreich
PrüfungWoWas sie zeigt
1. KonzessionFMA-UnternehmensdatenbankOb das Unternehmen eine österreichische Konzession oder einen EU-Pass für dieses Geschäft hat
2. WarnungenFMA-Investorenwarnungen, auch auf oesterreich.gv.atOb die FMA das Unternehmen als unberechtigt genannt hat
3. AltFG-UnterlagenWebsite des Emittenten und VKIOb Informationsblatt, Jahresabschluss und Geschäftsplan vorliegen

Das neutrale Werkzeug ist die FMA. Ihre Unternehmensdatenbank zeigt, ob ein Unternehmen eine beaufsichtigte Dienstleistung in Österreich anbieten darf. Ihre Investorenwarnungen, auch gesammelt auf oesterreich.gv.at, nennen Unternehmen, die konzessionspflichtige Geschäfte ohne Berechtigung anbieten. Suchen Sie den genauen Namen und die Webadresse, denn Klone kopieren echte Marken.

Ein sauberes Ergebnis ist keine Sicherheitsnote. Ein AltFG-Emittent braucht keine FMA-Konzession und steht daher gar nicht in der Datenbank. Bei solchen Angeboten prüfen Sie das Informationsblatt, das der Emittent ab €250.000 veröffentlichen und an den VKI übermitteln muss (§ 4 AltFG). Fehlt es bei einem Angebot dieser Größe, ist das ein Alarmzeichen.

Typische Warnzeichen sind garantierte Renditen, Druck zur sofortigen Entscheidung, Kontakt per Telefon oder Social Media und Zahlung auf ein Privatkonto oder in Krypto. Physisches Gold mit späterer Lieferung von einem unbekannten Unternehmen verdient dieselbe Prüfung: Ein Goldanspruch gegen einen insolventen Verkäufer ist nur eine weitere ungesicherte Forderung.

Welche alternative Geldanlage passt zu welchem Ziel?

Welche alternative Geldanlage in Österreich je nach Situation gewinnt: physisches Gold, Gold-ETC, Crowdinvesting oder Sparkonto
Ihre SituationGewinnerWarum
Krisenreserve für viele JahrePhysisches GoldUmsatzsteuerfreier Kauf, steuerfreier Verkauf nach 1 Jahr
Goldanteil, den Sie binnen Monaten verkaufen könntenGold-ETC27,5 % schlagen einen Grenzsteuersatz ab 40 %
Kleine, regelmäßige GoldkäufeVerwahrung bei Bank oder HändlerRund 0,24 % bis 0,60 % pro Jahr, kein Tresor nötig (nicht verifiziert)
Fixzins ohne VerlustrisikoSparkontoEinlagen bis €100.000 gesichert; Crowdinvesting nicht
Immobilienanteil mit €5.000Kein klarer GewinnerNachrangig, illiquide, rund 35 % der Fundings nicht planmäßig
Hoher Grenzsteuersatz und DarlehenszinsenTarifbesteuerte Darlehen meidenBis 55 % auf Zinsen gegen 27,5 % auf Wertpapiere

Gold und Crowdinvesting beantworten verschiedene Fragen. Physisches Gold zahlt keine Zinsen; es ist ein Wertspeicher mit der besten Steuerbehandlung, wenn Sie es länger als ein Jahr halten. Ein Gold-ETC passt zu kürzeren Haltedauern, weil seine pauschalen 27,5 % bei einem schnellen Verkauf einen höheren Tarif schlagen.

Crowdinvesting zahlt Zinsen, trägt aber das Risiko eines Totalverlusts, ohne Einlagensicherung und bei den meisten Darlehensformen mit bis zu 55 % Steuer. Wer Zinsen ohne Verlustrisiko will, misst sich an einem Sparkonto mit Einlagensicherung bis €100.000.

Welche Regeln schützen Sie als Anleger?

Gesetz, Aufsicht, kostenloses Tool und Anlegerrecht bei alternativen Geldanlagen in Österreich
Gesetz§ 31 EStG für Gold, und das Alternativfinanzierungsgesetz (§ 3a Anlegergrenze, § 4 Information) für Crowdinvesting.
AufsichtFMA, Bereich Wertpapier für konzessionierte Unternehmen und Investorenwarnungen; das BMF für die Steuerseite.
Kostenloses ToolFMA-Unternehmensdatenbank und die Investorenwarnungen auf oesterreich.gv.at.
Ihr RechtEin AltFG-Emittent darf von Ihnen ohne schriftliche Erklärung höchstens €5.000 je Emission in 12 Monaten annehmen (§ 3a), und Sie können binnen 2 Wochen zurücktreten, wenn Informationen fehlten (§ 4 Abs. 7), Stand Oktober 2026.

Keines dieser Produkte liegt in den Sicherungsnetzen, die Sie von einer Bank kennen. Die Einlagensicherung deckt Bankeinlagen bis €100.000, die Anlegerentschädigung deckt Wertpapiere, die eine insolvente Wertpapierfirma für Sie verwahrt hat. Keine davon zahlt für ein gescheitertes Projekt, einen fallenden Goldpreis oder ein nie zurückgezahltes Nachrangdarlehen.

Behandelt Sie ein konzessioniertes Unternehmen unfair, beschweren Sie sich zuerst dort, dann bei der FMA, die gegen das Unternehmen vorgehen kann, aber kein Geld zuspricht. Die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte vermittelt bei Verbraucherstreitigkeiten kostenlos.

Alternative Geldanlagen in Österreich: Häufige Fragen

Ist Gold in Österreich nach einem Jahr steuerfrei?

Physisches Gold im Privatvermögen ja. Ein Verkauf nach mehr als einem Jahr fällt nicht unter § 31 EStG, der Gewinn ist steuerfrei. Innerhalb des Jahres gilt der Einkommensteuertarif, außer die Spekulationsgewinne des Jahres bleiben bei höchstens €440. Anlagegold ist umsatzsteuerfrei (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG). Ein Gold-ETC zahlt 27,5 %.

Wie viel Gold kann man in Österreich anonym kaufen?

Unter €10.000 in bar. Nach § 365m1 Abs. 2 Z 1 lit. a GewO gelten die Geldwäschepflichten bei Barzahlungen ab €10.000, und verbundene Käufe zählen zusammen. Händler dürfen auch darunter einen Ausweis verlangen, und eine Kartenzahlung ist ohnehin nachvollziehbar.

Wie viel darf man in Österreich in ein Crowdinvesting-Projekt investieren?

€5.000 je Emission binnen 12 Monaten nach § 3a Abs. 1 AltFG. Mehr ist erlaubt, wenn Sie erklären, dass es höchstens das Doppelte Ihres Monatsnettoeinkommens oder höchstens 10 % Ihres Finanzanlagevermögens ist (§ 3a Abs. 2). EU-lizenzierte Plattformen folgen der Verordnung 2020/1503 mit 4 Tagen Bedenkzeit.

Bekommen Rendity-Anleger ihr Geld zurück?

Bestenfalls teilweise, Projekt für Projekt. Rendity informierte die Anleger im Februar 2026 über das Aus. Rund 37.000 Personen hatten mehr als €157 Millionen in über 220 Projekte investiert, meist als qualifizierte Nachrangdarlehen. Diese sind nicht durchsetzbar, solange die Zahlung die Projektgesellschaft in die Insolvenz treiben würde.

Werden Crowdinvesting-Zinsen in Österreich mit 27,5 % besteuert?

Meistens nicht. Zinsen aus einem Nachrangdarlehen nimmt § 27a Abs. 2 Z 1 EStG vom 27,5-%-Satz aus, es gilt der Tarif bis 55 %. Eine öffentlich angebotene Anleihe zahlt 27,5 %. Arbeitnehmer müssen eine Erklärung abgeben, wenn andere Einkünfte €730 im Jahr übersteigen.

Wie prüfe ich, ob ein Anbieter in Österreich zugelassen ist?

Suchen Sie den genauen Namen in der FMA-Unternehmensdatenbank, dann in den Investorenwarnungen der FMA. Ein Unternehmen auf der Warnliste ist nicht berechtigt. Emittenten nach dem AltFG brauchen keine FMA-Konzession; prüfen Sie dort das Informationsblatt, das an den VKI gehen muss.

Wie haben wir gerechnet?

Die Steuerbeispiele wenden die gesetzlichen Sätze auf runde Zahlen an: €10.000 Gold, verkauft um €12.000, und €5.000 verliehen zu 7 %. Der Grenzsteuersatz von 40 % ist ein Beispiel; Ihrer kann niedriger oder höher sein. Spannen, Verwahrung und Plattformgebühren sind nicht enthalten, die echte Rendite ist also niedriger.

Gesetze wurden am 14. Oktober 2026 im Rechtsinformationssystem des Bundes gelesen. Die Händlertabelle stammt aus einem Vergleich Dritter und ist als nicht verifiziert markiert. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung.

Quellen: EStG 1988 §§ 27, 27a, 31, 41; UStG 1994 § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j; GewO 1994 § 365m1; AltFG §§ 3, 3a, 4, 5, 6 (alle RIS, 14. Oktober 2026); Verordnung (EU) 2020/1503; muenzeoesterreich.at (14. Oktober 2026); Gold-Vergleich von broker-test.at (28. September 2025); ORF.at (16. Februar 2026); broker-test.at zu Rendity (Februar 2026); test.de (2. Oktober 2026).